Zahlungsverpflichtungen aus Swapgeschäften?

Zahlungsverpflichtungen aus Swapgeschäften?
13.10.2016205 Mal gelesen
Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüft Schadensersatzmöglichkeiten gegen beratende Banken oder Sparkassen

Aktuell wenden sich zahlreiche Swapgeschädigte an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, deren Swapverträge im Laufe der kommenden Monate auslaufen. Anlass hierfür sind schriftliche Anfragen ihrer Bank oder Sparkasse, in denen man sich danach erkundigt, wie die anstehende Zahlungsverpflichtung aus dem Schlusstausch des auslaufenden Swapgeschäfts bezahlt wird. Forderungen der Banken oder Sparkassen in sechsstelliger Größenordnung sind dabei keine Ausnahme, sondern die Regel.

Insbesondere bei Cross-Currency-Swaps, denen zwei verschiedene Währungen zugrunde liegen, handelt es sich um hochriskante Spekulationsgeschäfte, die ein unbegrenztes Verlustrisiko haben. Für den Fall, dass kein damit korrespondierendes Grundgeschäft zugrunde liegt, hätten die beratenden Bank oder Sparkassen laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf den anfänglichen negativen Marktwert sowie auf dessen konkrete Höhe hinweisen müssen.

Swapgeschädigte, die mit ihrer beratenden Bank oder Sparkasse verlustbringende Swapgeschäfte abgeschlossen haben, sollten die behauptete Zahlungsverpflichtung zum Anlass nehmen, um die Forderung der Bank/Sparkasse von einer hierauf spezialisierten Kanzlei auf in Betracht kommende Schadensersatzmöglichkeiten überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits bundesweit eine Vielzahl swapgeschädigter Bank- und Sparkassenkunden bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen konnte, steht den betroffenen Geschädigten hierfür jederzeit zur Verfügung.