XING: OLG Stuttgart verneint Impressumspflicht

XING: OLG Stuttgart verneint Impressumspflicht
21.11.2014374 Mal gelesen
Für viele Inhaber von gewerbsmäßigen Profilen bei XING ist die Frage bedeutsam, ob sie mit einer Abmahnung wegen eines nicht ordnungsgemäßen Impressums rechnen müssen. Von großem Interesse ist daher, dass das Oberlandesgericht Stuttgart kürzlich das Bestehen einer Impressumspflicht bei XING verneint haben soll.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt waren Nutzer von gewerbsmäßigen XING-Profilen von Rechtsanwalt Winter abgemahnt worden. Doch ein Nutzer - ein Rechtsanwalt - wehrte sich. Er erhob Klage beim Landgericht Stuttgart und wollte festgestellt haben, dass er nicht gegen die Impressumspflicht verstoßen hat. Das Landgericht Stuttgart sah dies jedoch anders. Das Gericht wies die Klage des Unternehmers mit Urteil vom 27.06.2014 (Az. 11 O 51/14) ab. Die Richter sahen den von dem Rechtsanwalt in unteren Bereich des Profils gesetzten Link nebst Hinweis als zu unscheinbar platziert an.

Doch der betroffene Rechtsanwalt - Herr Kollege Dr. Carsten Ulbricht - hat hiergegen anscheinend erfolgreich Berufung eingelegt. Nach einem Bericht in seinem Blog soll das Oberlandesgericht Stuttgart sich in der mündlichen Verhandlung (Az. 2 U 95/14) am 20.11.2014 dafür ausgesprochen haben, dass auch bei geschäftsmäßig genutzten XING-Profilen keine Impressumspflicht besteht. Darüber hinaus habe das Profil bei XING den Vorgaben an ein ordnungsgemäßes Impressum genügt. Die Verlinkung auf ein vollständiges Impressum außerhalb des Profils sei aufgrund der Platzierung als ausreichend anzusehen.

Xing-Profile: Abmahnwahn wird eingedämmt

Auch wenn das Gericht wohl aufgrund eines vom gegnerischen Rechtsanwalt erklärten Anerkenntnisses seine Auffassung leider nicht im Urteil schriftlich darlegen wird, so ist die Sichtweise der Richter des OLG Stuttgart zu begrüßen. Möglicherweise wird dem Abmahnwahn einiger geschäftstüchtiger Abmahnanwälte dadurch eingedämmt. Darüber hinaus hat aufgrund der Entscheidung der Vorinstanz XING die Abmahngefahr durch eine günstigere Platzierung des Links sowie eine Vergrößerung der Schrift minimiert.

Wie sich Inhaber von XING-Profilen verhalten sollten

Geschäftsmäßige XING-Nutzer sollten trotz dieser Auffassung des Oberlandesgerichtes Stuttgart besser ein Impressum anlegen und auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit der darin gemachten Angaben achten. Auf Ihren Wunsch prüfen wir gerne, ob Ihr Profil etwa bei XING oder anderen Social-Media Plattformen wie Facebook und Google wirklich abmahnfest ist.