Worauf beim Kauf einer Eigentumswohnung zu achten ist

Worauf beim Kauf einer Eigentumswohnung zu achten ist
14.03.2013795 Mal gelesen
Auch wenn eine Wohnung vielleicht nur als Investition dienen soll, vor dem Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung sollte der Käufer die Wohnung eingehend besichtigen, denn üblicherweise wird gekauft wie gesehen. Beim Kauf einer noch zu bauenden Eigentumswohnung ist die Baubeschreibung entscheidend.

Oftmals unterschätzt werden die Kosten für von der Miteigentümerversammlung beschlossene und geplante Investitionen und für das monatlich zu zahlende Wohngeld (bzw. umgangssprachlich Hausgeld). Beim Wohngeld handelt es sich um die monatlichen Vorschüsse, die Wohnungseigentümer aufgrund eines gemeinsamen Wirtschaftsplanes an den Hausverwalter von Wohnungseigentumsanlagen für die Kosten der Instandhaltung, der Verwaltung und den Gebrauch der gemeinschaftlichen Anlagen zu zahlen haben.

Auch sollte sich der Käufer informieren, ob eine Instandhaltungsrücklage in welcher Höhe gebildet wurde. Wenn die Ersparnisse der WEG- Wohnungseigentümergemeinschaft zu niedrig, Renovierungen in den kommenden Jahren aber notwendig sind, können hohe zusätzliche Kosten auf den Käufer zukommen, die bei der Finanzierung der Wohnung eingeplant werden müssen. Der Käufer sollte sich die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten fünf Jahre vor der Beurkundung beim Notar vorlegen lassen, diese können auch diesbezüglich sehr aufschlussreich sein.

 Der Käufer einer Eigentumswohnung erwirbt nicht nur das Eigentum an der gewünschten Wohnung, sondern damit verbunden auch einen Miteigentumsanteil an dem gesamten Gebäude und an dem Grundstück, auf dem das Haus steht. Das Eigentum an dem Grundstück und an dem Gebäude steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu, es steht also im Miteigentum. Im Alleineigentum der einzelnen Wohnungseigentümer stehen lediglich die Wohnung selbst sowie dazugehörende Kellerräume, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze (sogenanntes Sondereigentum).

Einzelnen Wohnungseigentümern können auch Sondernutzungsrechte eingeräumt sein. Diese behinhalten das Recht, bestimmte Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. Räume oder Teile des Gartens) alleine, d.h. unter Ausschluss aller anderen, zu nutzen.

Wichtig ist für den angehenden Wohnungseigentümer deshalb die sogenannte Teilungserklärung. Mit der Teilungserklärung wird das Wohnungs- und/oder Teileigentum begründet.  Die Teilungserklärung kann bestimmen, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen und welche im Gemeinschaftseigentum stehen. Ferner sind in der Regel besondere Sondernutzungsrechte  festgehalten.  In der Teilungserklärung befinden sich auch Regelungen über die Verwaltung der Wohnungsanlage, das Stimmrecht der Eigentümer und die Verteilung der anfallenden Kosten. Der Käufer einer Eigentumswohnung sollte sich die Teilungserklärung also vor der Beurkundung des Kaufvertrages aushändigen lassen.