Wohngebäudeversicherung – wann brauche ich einen Anwalt?

Soziales und Sozialversicherung
17.08.2016338 Mal gelesen
Eine Wohngebäudeversicherung versichert den Wert eines Gebäudes. Gezahlt wird der an einem Gebäude zum Beispiel durch Sturm, Feuer oder Leitungswasser entstandene Schaden. Die Wohngebäudeversicherung finanziert dabei die Reparatur oder im Totalschadensfall die Wiederherstellung des Gebäudes.

Eine Wohngebäudeversicherung versichert den Wert eines Gebäudes. Gezahlt wird der an einem Gebäude zum Beispiel durch Sturm, Feuer oder Leitungswasser entstandene Schaden. Die Wohngebäudeversicherung finanziert dabei die Reparatur oder im Totalschadensfall die Wiederherstellung des Gebäudes. Das Inventar eines Gebäudes muss dagegen durch eine Hausratversicherung gesondert versichert werden.

Haftungserweiterungen für Elementarschäden wie Erdbeben oder Überschwemmung können eine Versicherung zu einem individuellen Haftungspaket machen. Im Versicherungsfall kommt es aber trotz aller vertraglichen Absprachen immer wieder zu Auseinandersetzungen in Bezug auf die Kostenübernahme. Oft wird dem Versicherungsnehmer dann nach jahrelanger Prämienzahlung erst schmerzlich bewusst, dass das eingetretene Risiko gar nicht versichert war.

Versicherer definieren aus besonderen Umständen gerne Haftungsausschlüsse, um das an sich übernommene Risiko  wieder einzuschränken. Versicherungsnehmer sollten daher  im Schadensfall angesichts von drohenden Auseinandersetzungen zeitnah kompetenten Rechtsrat in Anspruch nehmen. Aber auch schon vor einem konkreten Vertragsschluss kann solcher Rat sinnvoll sein, wenn gerade ein bestimmtes Risiko abgedeckt werden soll. Denn eine intensive Prüfung der Ausschlusstatbestände kann künftigen Ärger vermeiden. Eins ist klar: Versicherer weisen auf solche Schwachstellen regelmäßig nicht gerne ungefragt hin!

Häufiger Streitpunkt ist auch der Vorwurf, der Versicherungsnehmer habe einen Schaden selbst grob fahrlässig verursacht. Für Versicherer ist die vermeintliche grobe Fahrlässigkeit dann ein beliebtes Argument, eine Schadensregulierung  ganz oder teilweise abzulehnen. Zahlungsverweigerungen sind aber nicht selten fehlerhaft begründet oder weisen in der Schilderung der Sachlage eindeutige Fehldeutungen auf, die einer juristischen Prüfung durch einen Experten für Versicherungsrecht bedürfen.

Versicherungsangelegenheiten verlangen stets eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen Experten. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind häufig äußerst kompliziert gestaltet und stellen Ausschlussgründe für den Laien oft nur schwer verständlich dar.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zur Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.