WÖLBERN FRANKREICH 04: MUSTERVERFAHRENSANTRAG wegen Prospektfehlern gestellt

WÖLBERN FRANKREICH 04: MUSTERVERFAHRENSANTRAG wegen Prospektfehlern gestellt
17.06.2016293 Mal gelesen
Neue Hoffnung für Anleger

Die Urteile (noch nicht rechtskräftig) der Landgerichte Hamburg und Münster machen Anlegern des Fonds SCI Vierte IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich ("Wölbern Frankreich 04") neue Hoffnung, den drohenden Totalverlust doch noch abzuwenden.  

Das Landgericht Hamburg hatte im Zusammenhang mit dem Verkaufsprospekt zum Fonds SCI Vierte IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich ("Wölbern Frankreich 04") bereits mit Urteil vom 10.12.2015 festgestellt, dass der Prospekt in wesentlichen Punkten unrichtig und unvollständig sei. "Grob irreführend" seien die Angaben zu den Risiken, insbesondere der persönlichen Haftung des Anlegers. Einen weiteren evidenten Prospektfehler, der alle Prognosen und Berechnungen und das gesamte Fondsmodel in Frage stelle, würden nach Auffassung des LG Hamburg auch die Angaben in Bezug auf den Mietvertrag darstellen. Mittlerweile hat auch das LG Münster mit Urteil vom 01.04.2016 festgestellt, dass die Ausführungen im Prospekt in der Gesamtschau ein irreführendes Bild über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Haftung des Anlegers, geben. Das beratende Unternehmen hätte diesen Fehler bei kritischer Prüfung des Prospektes erkennen können und müssen, so das LG Münster. Dem klagenden Anleger wurde der geltend gemachte Schadensersatzanspruch entsprechend zuerkannt.

Da eine Vielzahl von Anlegern betroffen ist, hat TILP nunmehr einen sogenannten Musterverfahrensantrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) mit mehreren Feststellungszielen gestellt. Der Antrag richtet sich gegen eine beratende Bank, welche einem von TILP vertretenen Anleger eine Beteiligung am Fonds Wölbern Frankreich 04 empfohlen hatte. Ein Musterverfahren erhöht die Erfolgschancen der Anleger deutlich und bietet betroffenen Anlegern erhebliche Kostenvorteile.

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:

Rechtsanwalt Martin Kühler

Sekretariat.kuehler@tilp.de

Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. TILP vertritt u. a. die jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG zu DT3 sowie gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das Oberlandesgericht (OLG) München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls.