Wölbern Frankreich 04: Gute Aussichten auf Schadensersatz

Wölbern Frankreich 04: Gute Aussichten auf Schadensersatz
24.02.2017159 Mal gelesen
Mit ihrer Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 erlebten die Anleger ein finanzielles Desaster.

Daran änderte auch der Verkauf der Fondsimmobilie in Paris nichts mehr. Allerdings gibt es für die Anleger noch die Hoffnung, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.

Wölbern Invest legte den Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 im September 2006 auf. Viele Anleger beteiligten sich im Jahr 2007. "Daher ist bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auch Eile geboten. Mögliche Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Anteile", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Mehr als 3000 Anleger hatten sich am Wölbern Frankreich 04 beteiligt und insgesamt rund 90 Millionen Euro investiert. Die Beteiligung erwies sich als Fehlschlag. Ein Grund dafür war wohl auch, dass im Zuge des Wölbern-Skandals Gelder zweckentfremdet wurden. Allerdings waren wohl auch schon die Angaben im Emissionsprospekt fehlerhaft bzw. irreführend, wie die Landgerichte Münster und Hamburg festgestellt haben. Insbesondere geht es dabei um die Angaben zur Haftung der Kommanditisten und zu den Mietverträgen. Aus fehlerhaften oder irreführenden Prospektangaben lassen sich Schadensersatzansprüche der Anleger ableiten.

"Grundsätzlich muss die Anlageberatung anleger- und objektgerecht durchgeführt werden. Dazu zählt u.a. auch, über die bestehenden Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts zu informieren. Ebenso muss auf fehlerhafte Angaben in den Prospekten hingewiesen werden", erklärt Rechtsanwalt Jansen. Die Praxis zeige aber, dass die hohen Maßstäbe an eine ordnungsgemäße Anlageberatung häufig nicht erfüllt wurden und bestehende Risiken gar nicht oder nur unzureichend erwähnt wurden. "Da beim Wölbern Frankreich 04 die Gerichte schon Prospektfehler erkannt haben, steigert das die Aussichten auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen", so Rechtsanwalt Jansen.


Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht