Wie man sich gegen einen Bußgeldbescheid wehrt

Wie man sich gegen einen Bußgeldbescheid wehrt
27.04.2016243 Mal gelesen
Ein kurzes rotes Aufleuchten und schon ist`s passiert: geblitzt. Jeder kennt diesen Fall und jeder ärgert sich, wenn es passiert. Die Gründe hierfür können sowohl in eigenem Fehlverhalten, aber auch in einer Fehlmessung begründet sein. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie richtig reagieren.

Um dies zu erleichtern, können wir aus unserer Praxis diese drei "goldenen" Regeln empfehlen:


Regel 1: Rechtsschutzversicherung abschließen
Eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsbereich ist ein Muss! Hier sind Verfahrenskosten von mehr als 1.000,00 € keine Seltenheit und die Hilfe eines Fachmanns unerlässlich und so sehr Sie vielleicht Ihren Führerschein mögen oder brauchen, so sind diese Kosten oftmals in Relation zum Bußgeld oder dem Fahrverbot für viele Betroffene nicht mehr darstellbar.


Regel 2: Schweigen
Äußern Sie sich niemals (und seien Sie noch so unschuldig) zum Vorwurf selbst. Hier ist Schweigen Gold und Reden nicht Silber, sondern oftmals das Ende aller Bemühungen.


Regel 3: Anwalt rechtzeitig einschalten
Versuchen Sie nicht, sich selbst zu wehren, das funktioniert fast nie. Ein Verkehrsanwalt wird Ihren Fall nüchtern analysieren und alle prozessualen und materiellen juristischen Register für Sie ziehen. Dieser sollte frühzeitig eingeschaltet werden, da hier Fristen laufen, die nicht verpasst werden dürfen, um eine erfolgreiche Vertretung nicht zu gefährden.