Wie lange bekommen Sie Unterhalt?

Familie und Ehescheidung
15.11.2016216 Mal gelesen
Das OLG München geht in etwa von einem Viertel bis Drittel der Ehezeit aus

Das OLG München geht in etwa von einem Viertel bis Drittel der Ehezeit aus. Dies ist aber nur ein Ausgangspunkt. Abweichungen sind nach Billigkeitskriterien möglich. Nach dem BGH spielt es eine Rolle, wie lange der Bedürftige in der Ehe der Familienarbeit nachging (BGH, FamRZ 2007, 200).

Wer länger seine Berufstätigkeit aussetzt, hat häufig nicht mehr aufholbare berufliche Nachteile. Bei der Billigkeitsprüfung ist aber auch zu berücksichtigen, ob im Rahmen der Scheidung Vermögen übertragen wurde und dadurch der Unterhaltsberechtigte zusätzlich abgesichert ist (BGH, FamRZ 2007, 793, 2008, 151).