Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungsverträgen der BHW Lebensversicherung AG

Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungsverträgen der BHW Lebensversicherung AG
20.02.2017244 Mal gelesen
Aufgrund von fehlerhaften Belehrungen über das Recht zum Widerspruch bei Vertragsabschluss steht vielen Versicherungsnehmern ein Widerspruchsrecht noch heute zu! So kann in vielen Fällen eine unkomplizierte Lösung vom Lebensversicherungsvertrag erfolgen.

Recht zum "ewigen" Widerspruch bei Lebensversicherungsverträgen der BHW Lebensversicherung AG

Vielen Kunden, die in den Jahren 1994 bis 2007 eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell bei der BHW Lebensversicherung AG abgeschlossen haben, könnte ein rechtlicher sowie ein wirtschaftlicher Vorteil zustehen. Dieser Vorteil liegt in einem "ewigen" Recht zum Widerspruch. Grund dafür sind fehlerhafte Belehrungen über das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers seitens der Versicherungen. In unzähligen Fällen wurden Versicherungsnehmer mithin fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Aufgrund dessen, so hat auch bereits der BGH geurteilt, setzt die eigentlich bestehende Frist zum Widerspruch nicht ein. Für viele Versicherte besteht so die Chance, ihrem Lebensversicherungsvertrag noch heute zu widersprechen.


Gute Gründe sprechen für einen Widerspruch

Die meisten der Versicherungsvertragsabschlüsse, die zwischen 1994 und 2007 erfolgten, richteten sich nach dem Policenmodell. Hierbei erhielt man erst Tage später die Exemplare wichtiger Vertragsdokumente über maßgebliche eigene Rechte und Pflichten und die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine vorherige Einsichtnahme in die Dokumente, um sich einen Überblick verschaffen zu können, war nicht möglich. Des Weiteren tätigten viele Versicherungen wenig lohnenswerte Investitionen durch viel umworbene Fondsbindungen. Hierbei handelt es sich um eine Verknüpfung von Versicherungssumme und Finanzgeschäften. Vielfach blieben die erhofften hohen Renditen aus.

Durch die Erklärung des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Anstatt des bloßen Rückkaufswertes erhält der Kunde fast alle eingezahlten Beiträge zurück. Somit kann man ohne Verluste aus der Lebensversicherung aussteigen und auf eine andere, effektivere Art und Weise vorsorgen.


Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen - Grund für das nach wie vor bestehende Widerspruchsrecht

Über die Hälfte aller Widerspruchsbelehrungen der Lebensversicherungsverträge nach dem Policenmodell sind Schätzungen zufolge fehlerhaft. Es wurde sowohl gegen die erforderliche äußere Gestaltung als auch gegen inhaltliche Voraussetzungen einer Widerspruchsbelehrung verstoßen. So wurde beispielsweise nicht darüber belehrt, in welcher Form der Widerspruch zu erheben ist oder die Widerspruchsfrist wurde nicht angegeben. Auch die höchste Rechtsprechung hat inzwischen bestätigt, dass in einem solchen Fall den betroffenen Versicherungsnehmern nach wie vor ein Widerspruchsrecht zusteht.


Kostenlose Erstberatung durch Werdermann | von Rüden

Um feststellen zu können, ob Ihnen bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag ein Widerspruchsrecht tatsächlich zusteht, ist stets eine genaue Prüfung des Einzelfalls nötig. Ein anwaltlicher Rat ist deswegen obligatorisch. Die Anwälte von Werdermann | von Rüden bieten Ihnen deswegen eine kostenlose Prüfung des Versicherungsvertrages auf ein bestehendes Widerspruchsrecht an! Nachdem unsere Anwälte den Vertrag und die Rechtslage begutachtet haben, erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre Aussichten und die potentielle Ersparnis im Falle eines Widerspruchs! Sie gehen damit kein Risiko und keine Verpflichtung ein.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,

  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,

  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 770) zur Verfügung!