Widerspruchsrecht bei Allianz Lebensversicherung „ewig“ ?

Widerspruchsrecht bei Allianz Lebensversicherung „ewig“ ?
23.01.2017246 Mal gelesen
Zahlreiche Lebensversicherungen, darunter die Allianz, müssen ihren Kunden rechtliche Vorteile einräumen. Werdermann | von Rüden zeigt auf, worauf es im Einzelfall ankommt. Betroffenen wird zudem eine kostenlose Erstberatung angeboten.

Widerspruchsrecht bei Lebensversicherung besteht häufig noch heute

Wer zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte seinen Versicherungsvertrag zügig von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Denn für diese Verträge könnte heute noch das Widerspruchsrecht bestehen. So auch bei der Allianz Lebensversicherung AG, die sich damit bei vielen großen Versicherern einreiht.

In besagtem Zeitraum nutzten die Versicherungen fehlerhafte Vertragsdokumente, genauer gesagt Widerspruchsbelehrungen. Durch die Nutzung dieser fehlerhaften Dokumente setzte die Frist des Widerspruchsrechts nicht ein. Das, so urteilten BGH und EuGH, gelte bis zum Zeitpunkt einer ordnungsgemäßen Belehrung. Von dieser sehen die meisten Lebensversicherungen jedoch ab, um ihre Kunden nicht auf die dahinter stehenden Möglichkeiten aufmerksam zu machen.

Fakt ist: Noch heute besteht in tausenden Fällen ein Widerspruchsrecht. Daraus entwachsen Vorteile. Sowohl rechtlicher, als auch finanzieller Art.

Voraussetzung für "ewiges" Widerspruchsrecht

Pauschal kann nicht geurteilt werden, ob das Widerspruchsrecht noch immer fortbesteht. Eine grundlegende Voraussetzung muss jedoch zwingend erfüllt sein: Die jeweilige Versicherung, beispielsweise die Allianz Lebensversicherung, muss eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung verwendet haben. Fehlerhaft heißt, dass das Schriftstück nicht den gesetzlichen Anforderungen bezüglich Deutlichkeit und Verständnis gerecht wird. Der Gesetzgeber fordert im sogenannten Deutlichkeitsgebot, dass auch juristische Laien nach der Lektüre der Belehrung in vollem Umfang informiert sind.

Diesem Erfordernis wurde die Allianz Lebensversicherung nicht gerecht. So fehlte beispielsweise eine erkennbare und deutliche Hervorhebung auf drucktechnische Art. In Einzelfällen waren Vertragsdokumente nicht hinreichend benannt. Diese Schwachstellen identifizierte der BGH als Fehler. Dementsprechend besteht für die Kunden des "ewige" Widerspruchsrecht.

Nutzen und Vorteile des Widerspruchs ggü. der Allianz Lebensversicherung

Mithilfe des Widerspruchsrechts kann sich verlust- und problemlos von der Lebensversicherung getrennt werden. Diese Trennung ist ratsam, denn nach heutigen Maßstäben stellen alte Versicherungs- und Vorsorgeverträge eine ineffiziente Last dar. Die meisten Tarife aus dem Zeitraum 1994 - 2007 sind viel zu teuer für eine relativ geringe Rendite. Dazu treten rechtliche Nachteile der Altverträge. Der heutige Finanzmarkt bietet hingegen eine vielfältige, sichere und effizientere Anlagelandschaft. Vor allem durch die Erfahrung der letzten Weltwirtschaftskrise sind neue Anforderungen und Trends entstanden, denen die alten Verträge nicht mehr gerecht werden. Durch den Widerspruch kann dieser Wechsel vollzogen werden, wodurch regelmäßig viel Geld gespart wird.

Widerspruch statt Rückkaufswert

Ein häufiger Einwand gegen diese Strategie ist, dass Verbraucher sich auch mit einer Kündigung von der alten Lebensversicherung lossagen könnten. Das ist zwar richtig, birgt allerdings Verluste. Denn bei einer Kündigung erhält der Kunde lediglich den sogenannten Rückkaufswert zurück. Beim Widerspruch hingegen erfolgt eine komplette Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. In deren Zuge schüttet die Versicherung fast alle eingezahlten Beiträge an den Versicherten aus. Der Widerspruch ist der Kündigung stets vorzuziehen.

Werdermann | von Rüden überprüft Versicherungsvertrag kostenlos!

Ob im Einzelfall das "ewige" Widerspruchsrecht mit seinen Vorzügen und Optionen vorliegt, bedarf einer genauen Prüfung. Zu diesem Zwecke sollten Betroffene einen Rechtsbeistand aufsuchen. Die SozietätWerdermann | von Rüden Rechtsanwälte bietet neben langjähriger Erfahrung und Expertise eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Fachmänner überprüfen Ihren Versicherungsvertrag und geben eine professionelle Einschätzung über Ihre Aussichten und Chancen ab.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 770) zur Verfügung!