Widerspruch bei tausenden Verträgen der Nürnberger Lebensversicherung AG möglich!

Widerspruch bei tausenden Verträgen der Nürnberger Lebensversicherung AG möglich!
10.09.2016333 Mal gelesen
Da die Nürnberger Lebensversicherung AG den Versicherungsnehmer mehrfach fehlerhaft über dessen Rechte belehrt hat, können diese ihrem Vertrag noch heute widersprechen. Dies könnte auf Seiten des Versicherungsnehmers zu massiven Ersparnissen führen!

Kunden der Nürnberger Lebensversicherung können Widerspruch ausüben

Viele Kunden befinden sich momentan in einem rechtlichen Vorteil gegenüber der Nürnberger Lebensversicherung AG. Denn nach Schätzungen von Experten haben rund 60% aller Versicherungsnehmer, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag mit dieser Versicherung ( und auch anderen Versicherungen bundesweit ) die Möglichkeit, dem Vertrag noch heute zu widersprechen. Voraussetzung für das "ewige" Widerspruchsrecht ist eine fehlerhafte Belehrung seitens des Versicherungsgebers gegenüber dem Versicherungsnehmer. Denn aus der fehlerhaften Belehrung ergibt sich als rechtliche Konsequenz, dass die gesetzliche Widerspruchsfrist von 14 Tagen nicht an zu laufen beginnt. Wenn der Verbraucher das Widerspruchsrecht sinnvoll ausübt, könnte sich dieses zu einem finanziellen Vorteil entpuppen.

Enormer finanzieller Vorteil durch Widerspruch

Durch den Widerspruch kann sich der Verbraucher problemlos von einem ihn belastenden Versicherungsvertrag loslösen! Hintergrund dessen ist, dass zwischen 1994 und 2007 wurde bei den Versicherungen - also auch der Nürnberger Lebensversicherung AG - bei Abschluss des Vertrages das sog. Policenmodell entwickelt. Dieses wurde im Jahre 2008 jedoch für endgültig unzulässig erklärt. Kennzeichen dieser Vertragsform ist, dass der Versicherer dem Kunden wichtige Dokumente und Details erst nach Unterzeichnung des Vertrages in schriftlicher Form zusendete. Hinzu kommt, dass viele Versicherungsgeber mit der sogenannten Fondsbindung warben. Hierbei wurden sich durch risikoreche Geschäft mit der Versicherungssumme sehr hohe Rendite erhofft. Jedoch wurden die Hoffnungen der meisten Verbraucher enttäuscht. Denn aufgrund enormer Marktschwankungen und extrem niedrigen Zinssätzen bleie die erwarteten Gewinne aus Im Regelfall stellte der Abschluss der Lebensversicherung ein Verlustgeschäft dar. Bei einer frühzeitigen Kündigung käme es für den Verbraucher ebenfalls zu enormen Verlusten. Der sogenannte Rückkaufswert, also die Summe, die der Kunde bei Kündigung zurückerhält, entspricht im Normalfall bei weitem nicht der bereits eingezahlten Summe. Bis heute halten viele Kunden die teure Verbindlichkeit aus, obwohl auf anderem Wege wesentlich effektiver vorgesorgt werden könnte. Das Widerspruchsrecht stellt nun allerdings die einzig günstige und attraktive Möglichkeit dar, sich von der Lebensversicherung zu trennen. Im Falle des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, nahezu alle gezahlten Beiträge werden an den Kunden rückerstattet. Zwischen den hierbei erstatteten Summen und dem Rückkaufswert liegt häufig eine enorme Differenz.

Nürnberger Lebensversicherung lässt wichtige Informationen weg

Von Gesetzes wegen ist die Nürnberger Lebensversicherung AG dazu verpflichtet, den Verbraucher eindeutig, präzise und vollständig über die ihm zustehenden Rechte und Pflichten zu informieren. Der Versicherungsgeber erwähnt in der Belehrung nicht, dass der Widerspruch seitens des Verbrauchers grundsätzlich in Textform zu erheben ist. In dieser vorenthaltenen Information ist bereits ein Fehler zu sehen. Zudem hat die Nürnberger Lebensversicherung AG nicht deutlich hervorgehoben, welche Unterlagen dem Versicherungsnehmer vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt. Nach Rechtsprechung des BGH stellt dies ebenfalls einen Fehler dar.

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung!

Auch wenn ein Fehler offensichtlich zu sein scheint, ist kompetente und professionelle Rechtsberatung unumgänglich. Denn um den maximalen Erfolg und eine hohe Ersparnis erzielen zu können, ist eine Einzelfallprüfung des Versicherungsvertrages erforderlich. Damit Sie wissen wo Sie stehen, bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein! 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder