Widerspruch bei Sparkasse Lebensversicherung bringt Vorteile

Widerspruch bei Sparkasse Lebensversicherung bringt Vorteile
12.01.2017210 Mal gelesen
Ein verlustloser Ausstieg aus der eigenen Lebensversicherung lohnt sich fast immer. Dieser kann mittels Widerspruch erfolgen, zu dem mehr als die Hälfte aller Versicherten berechtigt sein könnten.

Sparkasse Lebensversicherung muss Kunden "ewiges" Widerspruchsrecht gewähren

Viele Kunden, die bei ihrer Sparkasse eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, könnten in einer unverhofft günstigen Position sein. Denn noch Jahre nach Vertragsschluss muss die Sparkasse Lebensversicherung vielen Versicherten das Widerspruchsrecht zugestehen. Das ist eine Besonderheit, weil dieses Widerspruchsrecht eigentlich auf wenige Wochen nach Vertragsschluss befristet ist. Die Sparkasse hat - wie viele andere Versicherer auch - fehlerhafte Dokumente verwendet, weswegen der Lauf der Frist für das Widerspruchsrecht nie begonnen hat. Der Widerspruch kann in diesen Fällen de facto "ewig" ausgeübt werden. Konkret könnte jeder Verbraucher, der zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, betroffen sein.

Fehler der Versicherer begründeten "ewiges" Widerspruchsrecht

Wer noch heute das Widerspruchsrecht innehat, hängt zwar von den Umständen des Einzelfalls ab. Jedoch besteht eine Grundvoraussetzung: Die Lebensversicherung muss bei Vertragsschluss eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung genutzt haben.

Zur Erklärung: Der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass eine Lebensversicherung ihre Kunden über deren Recht zum Widerspruch aufklären muss. Das erfolgt durch eine schriftliche Widerspruchsbelehrung, die dem Vertrag beiliegt. An diese Belehrung sind gewisse Anforderungen gestellt, damit die Kunden vollumfänglich und unmissverständlich in Kenntnis gesetzt werden. Viele Lebensversicherungen missachteten im besagten Zeitraum diese gesetzlichen Gebote und nutzten standardmäßig Belehrungen, die den Anforderungen nicht gerecht wurden. Im Fall der Sparkasse Lebensversicherung fehlte beispielsweise eine erforderliche drucktechnische Hervorhebung. Der Bundesgerichtshof hat darin einen Fehler gesehen und die "Ewigkeit" des Widerspruchsrechts bejaht.

Widerspruch ermöglicht verlustlose Trennung und sinnvolle Geldanlage

Warum das "ewige" Widerspruchsrecht überhaupt sinnvoll ist, erklärt ein Blick auf den Finanzmarkt. Dieser hat sich seit der Weltwirtschaftskrise und durch die ständigen Spannungen verändert. Anlagemöglichkeiten und Tarife von Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 noch sinnvoll erschienen, sind es heute nicht mehr. Festzumachen ist das an verschiedenen Komponenten, exemplarisch sei das Policenmodell genannt. Viele Finanzdienstleister wickelten ihre Versicherungsverträge über dieses Modell ab. Dabei erhielt der Kunde wichtige Dokumente erst, nachdem der Vertrag unterschrieben wurde. Seit 2008 ist diese Vorgehensweise unzulässig. Auch die Umsetzung der sogenannten Fondsbindung ist bei den Altverträgen mangelhaft. Viele Versicherungen tätigten Fehlinvestitionen. In jedem Fall ist es sinnvoll, den eigenen Vertrag zu überprüfen, denn im Regelfall lohnt sich ein Ausstieg aus der alten Lebensversicherung.

Statt Kündigung und Rückkaufswert: Widerspruch ausüben!

Dieser Ausstieg kann zwar auch mittels Kündigung erzielt werden. Bei einer Kündigung verliert der Versicherte jedoch viel Geld. Denn in diesem Fall wird lediglich der sogenannte Rückkaufswert ausgeschüttet - dieser umfasst regelmäßig nur einen Teil der eigentlich angesparten Summe. Anders beim Widerspruch, bei dem der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt wird. Fast alle eingezahlten Beiträge erhält der Kunde zurück. Ohne Verluste kann so mit dem mühsam angesparten Geld eine vernünftige und sichere Vorsorge betrieben werden.

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Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
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Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

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