Widerspruch bei Liberty Europe führt zu enormen Ersparnissen

Widerspruch bei Liberty Europe führt zu enormen Ersparnissen
01.10.2016333 Mal gelesen
Kunden der Liberty Europe können durch einen heutigen Widerspruch enorm viel Geld sparen! Unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden berät Sie umfassend über Ihre Rechte, damit Sie bestmöglich profitieren!

Verträge der Liberty Europe oftmals fehlerhaft

Viele Verbraucher, welche zwischen den Jahren 1994 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag bei der Liberty Europe abgeschlossen haben, können sich noch heute ohne größere Verluste von dem meist nachteilhaften Vertrag loslösen. Das liegt daran, dass viele Widerspruchsbelehrungen, welche die Liberty Europe neben anderen Versicherungsnehmern in diesem Zeitraum verwendet haben, meistens grobe Fehler enthalten. Für den Verbraucher beginnt nach der Auffassung des EuGH, sowie auch des Obersten Gerichtshofes auf Bundesebene, die gesetzliche Widerspruchsfrist von 14 Tagen nie an zu laufen. Vielmehr sind die Verträge der Liberty Europe auch noch Jahre nach deren Zustandekommen durch die Ausübung des Widerspruches angreifbar. Den betroffenen Verbrauchern steht demnach ein wortwörtliches "ewiges" Widerspruchsrecht zu. Nach Schätzungen von Experten sind bis zu 60% aller Lebensversicherungsverträge, die in dem oben genannten Zeitraum abgeschlossen worden sind, fehlerhaft.

Widerspruch führt zu erheblichen Vorteilen

Durch den heutigen Widerspruch gegenüber der Liberty Europe können viele Verbraucher in finanzieller Hinsicht enorm profitieren. In der Vergangenheit sind viele Verträge nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen worden, welches inzwischen als unzulässig erklärt worden ist. Dem Kunden wurden viele Unterlagen, welche von enormer Bedeutung für diesen sind, erst nach dem Abschluss des Vertrages zugestellt. Außerdem wurden damals viele solcher Lebensversicherungen an Fonds gebunden. Dabei wurde die Versicherungssumme an meist risikoreiche Finanzgeschäfte geknüpft. Die Liberty Europe hat ihren Kunden dafür hohe Renditen versprochen. Jedoch blieben diese erhofften Gewinne aufgrund von Fehlinvestitionen und Zeiten niedriger Zinssätze aus. Für die Kunden der Liberty Europe wurde ein solcher Vertrag demnach mehr und mehr zu einer Belastung. Grundsätzlich steht dem Verbraucher zu, das Kündigungsrecht gegenüber dem Versicherungsgeber auszuüben. Jedoch würde die Liberty Europe in einem solchen Fall lediglich den sog. Rückkaufswert auszahlen. Dieser liegt meistens deutlich unter den bereits eingezahlten Beiträgen und würde zu weiteren Verlusten seitens des betroffenen Kunden führen. Eine vorteilhafte Option könnte demnach der Widerspruch darstellen. Da der Vertrag grundsätzlich rückabgewickelt wird, erhält der Kunde fast alle eingezahlten Beiträge zurück. Der Versicherungsnehmer kann sich somit ohne große Verluste von dem für ihn nachteilhaften Lebensversicherungsvertrag loslösen.

Liberty Europe missachtet gesetzliche Vorgaben

Von Rechts wegen ist die Liberty Europe verpflichtet, Verbraucher vor Abschluss des Versicherungsvertrages unmissverständlich und in vollem Umfang, sowie präzise über das ihm zustehende Widerspruchsrecht zu informieren. Die Liberty Europe stellt in der Widerspruchsbelehrung nicht eindeutig klar, welche Unterlagen der Kunde erhalten haben muss, damit die gesetzliche Widerspruchsfrist zu laufen beginnt. Damit verstößt die Liberty Europe gegen die Vorgaben aus § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG. Die Widerspruchsbelehrung ist demnach fehlerhaft und unterfällt der "ewigen" Widerspruchsfrist.

Widerspruch jetzt mit Werdermann | von Rüden wirksam durchsetzen!

Rund 60% der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind fehlerhaft. Dennoch ist grundsätzlich Vorsicht geboten, denn jeder Versicherungsvertrag könnte individuelle Rechtsprobleme aufweisen. Um neben einem bestmöglichen Ergebnis eine größtmögliche Ersparnis zu erzielen, wird die Inanspruchnahme von juristischem Rat dringend empfohlen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet als besonderen Service eine kostenlose Erstprüfung des Versicherungsvertrages an. Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
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Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!