Widerrufsrecht beim Internetkauf: Das ändert sich 2014

Widerrufsrecht beim Internetkauf: Das ändert sich 2014
11.01.20144436 Mal gelesen
Ab dem 13. Juni 2014 gelten andere Regelungen für Widerruf und Retouren. Das neue Widerrufsrecht soll über die EU-Verbraucherrichtlinie europaweit gelten und betrifft vor allem Form- und Fristenregelungen. Gerade für Online-Händler bedeutet die neue Gesetzesänderung mehr Rechtssicherheit, so dass Abmahnungen entgegengewirkt wird.

Ab dem 13. Juni 2014 gelten andere Regelungen für Widerruf und Retouren. Das neue Widerrufsrecht soll über die EU-Verbraucherrichtlinie europaweit gelten und betrifft vor allem Form- und Fristenregelungen. Gerade für Online-Händler bedeutet die neue Gesetzesänderung mehr Rechtssicherheit, so dass Abmahnungen entgegengewirkt wird.

Fristen

Widerruft der Verbraucher seine Willenserklärung des (Fernabsatz-)Vertrags, so gilt ab dem 13. Juni europaweit eine Widerrufsfrist von 14 Tagen bzw. 1 Monat, sofern der Verbraucher nicht ordentlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Der Käufer muss also innerhalb von 14 Tagen (bei ordnungsgemäßer Belehrung) bzw. innerhalb eines Monats seinen Widerruf erklären und die Ware zurückschicken. Die Frist beginnt, wenn die Ware beim Käufer eingetroffen ist. Sie endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem Eintreffen der Ware, auch wenn der Händler den Verbraucher gar nicht belehrt.
Der Verkäufer muss dem Verbraucher das Geld innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.

Formalia

Der Verbraucher muss den Widerruf ausdrücklich erklären (z.B. per Fax oder E-Mail); die Rücksendung der Ware impliziert den Widerruf nicht mehr. Dafür kann der Widerruf auch telefonisch erfolgen. Der Online-Händler muss dem Käufer eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs geben.
Für die Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht gibt es ein spezielles europäisches Muster, das verwendet werden kann. Bei der Anpassung der Belehrung sollte ggf. ein Rechtsanwalt konsultiert werden, um Fehler und damit mögliche Abmahnungen zu vermeiden. Der Händler muss dem Verbraucher neben der Belehrung ein Widerrufsformular zukommen lassen.

Kostenregelung bei Retouren

Die in Deutschland geltende Regelung, dass ab einem Warenwert von 40 € der Verkäufer die Kosten der Rücksendung trägt, gilt ab dem 13.06. nicht mehr. Der Käufer muss dann grundsätzlich die Kosten selbst tragen. Aus Kulanzgründen werden manche Unternehmen aber höchstwahrscheinlich die Retourkosten weiterhin übernehmen.

Ausnahmeregelungen

Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben auch nach Einführung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie bestehen. Individuell angefertigte Waren etwa sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Dagegen darf keine Einschränkung im Hinblick auf das Entfernen oder Beschädigen der Originalverpackung gemacht werden (vgl. OLG Frankfurt 1 U 127/05; LG Berlin 15 O 262/07). Allerdings kommt im Juni die neue Regelung, dass ein Widerruf ausgeschlossen ist bei versiegelten Produkten, "die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde".

Mangels Übergangsfristen müssen Händler die neuen Vorschriften bis zum 13.06.2014 umgesetzt haben.