Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten nur noch bis 21.06.2016

Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten nur noch bis 21.06.2016
20.05.2016295 Mal gelesen
Wer jetzt noch vom Widerrufsrecht profitieren möchte muss schnell handeln!

Bislang galt ein so genanntes "ewiges Widerrufsrecht" zu Gunsten der Verbraucher, wenn diese vor oder bei Abschluss eines Immobiliarkredites nicht oder nicht ordnungsgemäß von der Bank oder dem Kreditinstitut über das bestehende Widerrufsrecht informiert wurden. Das Widerrufsrecht war in zeitlicher Hinsicht nicht befristet und konnte somit auch noch nach vielen Jahren ausgeübt werden. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sehr viele verwendete Widerrufsbelehrungen - Verbraucherzentralen sprechen von rund 80 % - nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen und somit als fehlerhaft anzusehen sind. In all diesen Fällen stehen Verbrauchern Widerrufsrecht zu.

 Drastische Beschneidung der Rechte von Verbrauchern

Die Neuregelung im Gesetz vom 11.3.2016 sieht nunmehr vor, dass das Widerrufsrecht bei Altfällen spätestens 3 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also am 21.06.2016, endet. Der deutsche Gesetzgeber beschneidet somit ein wesentliches Verbraucherrecht, indem er dem ewigen Widerrufsrecht eine sehr kurze Befristung übergestülpt.

Rechtsanwalt Heinrich fasst dieses wie folgt zusammen: "Eine Befristung des ewigen Widerrufsrechts war ursprünglich nicht für notwendig erachtet worden, dann mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten und 14 Tagen für sinnvoll erachtet und letztendlich mit einer Übergangsfrist von nur 3 Monaten verabschiedet worden. Dies alles wohlgemerkt unter dem Mantel der Verbesserung des Verbraucherschutzes. Eine Stärkung der Verbraucherrechte ist hier nicht erkennbar."

Von dieser Neuregelung sind tausende Verbraucher betroffen, die ihre Kredite zwischen November 2002 und dem Juni 2010 abgeschlossen haben. Betroffen sein dürfte eine sechsstellige Anzahl von Kreditverträgen. Diese Verbraucher müssen nunmehr ihr Widerrufsrecht bis spätestens zum 21.06.2016 ausüben. Nach ist die Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war oder gar ganz unterblieben ist.

Weitere Informationen unter:

http://widerruf-von-immobiliendarlehen.de/