Widerrufsjoker zum Vorteil der Verbraucher weiter einsetzbar

Widerrufsjoker zum Vorteil der Verbraucher weiter einsetzbar
23.10.2016191 Mal gelesen
Sämtliche Kreditinstitute bundesweit haben in den letzten Jahren unzählige fehlerhafte Widerrufsbelehrungen gegenüber vielen Verbrauchern verwendet. Unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden verhilft Ihnen zu einem erfolgreichen Widerruf!

Widerrufsjoker beunruhigt Banken weiterhin

 Auch wenn sämtliche Kreditinstitute den Fristablauf am 21.06.2016 herbeigesehnt haben können diese noch immer nicht endgültig aufatmen, denn der "ewige" Widerruf ist in einigen Fällen noch heute einsetzbar. Hintergrund dessen ist eine Gesetzesänderung, die von der schwarz-roten Koalition Anfang des Jahres im Bundestagabgesegnet worden ist. Demnach sind solche Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen 2002 und Juni 2010 zustande gekommen sind, seit dem 21.06.2016 endgültig nicht mehr "ewig" widerrufbar. Zudem ist der Widerruf bei allen Kreditverträgen, die ab März 2016 geschlossen worden sind, auf eine absolute Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen begrenzt. Alle zwischen diesen Zeitpunkten entstandenen Verträge sind von der Gesetzesänderung nicht erfasst und sind demnach "ewig" widerrufbar. Voraussetzung für dessen Entstehen ist jedoch, eine fehlerhafte Belehrung seitens der Kreditinstitute gegenüber dem Verbraucher bezüglich des ihm zustehenden Widerrufrechtes. In einem solchen Fall beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nie an zu laufen. Demnach bleiben Verträge auch noch Jahre nach ihrem eigentlichen Zustandekommen widerrufbar.

 Widerruf macht weg zur attraktiven Umschuldung frei

 Durch die Ausübung des Widerrufes entsteht für sämtliche Kreditnehmer die Möglichkeit einer günstigen Umschuldung. Zum einem muss der Verbraucher beim Einsatz des Widerrufes die sog. Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen. Grund dafür ist, dass bei beim Widerruf ein Rückgewährschuldverhältnis zustande kommt - die vorigen vertraglichen Verpflichtungen bestehen demnach nicht mehr. Diese ist normalerweise so hoch, daß eine Umschuldung sich normalerweise nicht lohnen würde. Zudem ist der "Altkredit" normalerwiese mit sehr hohen Zinsen belastet. Durch den Abschluss eines neuen Vertrages - zu tagesaktuellen Konditionen - also unter anderen den besonders niedrigen Zinssätzen - kann der Verbraucher massiv Geld sparen. Die Rede ist hier bei vier- bis fünfstelligen Beträgen.

 Unzählige Gesetzesverstöße machen Widerrufsjoker möglich

Viele Kreditinstitute sind nicht sonderlich über den rechtlichen Vorteil der Verbraucher erfreut. Sie haben diesen jedoch selbstverschuldet, da sie gegenüber den Verbrauchern fehlerhafte Widerrufsbelehrungen genutzt haben. Verstoßt eine Widerrufsbelehrung gegen das sog. Deutlichkeitsgebot, welches ein Ausfluss aus § 355 abs. 2 BGB a.F. darstellt, so ist diese fehlerhaft. Nach diesem gesetzlichen Prinzip sind Verbraucher grundsätzlich eindeutig und vollumfänglich über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Viele Banken missachten jedoch genau diesen Grundsatz und benutzen Widerrufsbelehrungen, die in vielfacher Hinsicht unpräzise sind. Unter anderem enthalten die Widerrufsbelehrungen überflüssige Zusätze und Fußnoten, durch deren Gebrauch der Verbraucher verwirrt wird. Außerdem wird der Verbraucher oftmals nicht eindeutig und präzise über den Beginn der gesetzlichen Widerrufsfrist belehrt. Nach Schätzungen von Experten sind noch viele Darlehensverträge im Umlauf, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten und "ewig" widerrufen werden können.

 Kontaktieren Sie noch heute unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden und lassen Sie eine kostenlose Erstberatung durchführen!

Auch wenn die Widerrufsbelehrung schon auf den ersten Blick fehlerhaft zu sein scheint, wird die Mandatierung eines Anwaltes grundsätzlich dringend empfohlen! Nur so kommen Sie schnellstmöglich und effektiv zu Ihrem gewünschten Ziel. Unsere Anwälte können aufgrund Ihrer langjährigen Erfahrungen zügig konstruktive Lösungsvorschläge erarbeiten. Zum besonderen Service der Kanzlei gehört außerdem die kostenlose Erstberatung und -prüfung der Vertragsunterlagen auf Fehler hin. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotenzial beim Widerruf.
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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!