Widerrufsjoker weiterhin zum Ärgernis der Banken einsetzbar

Widerrufsjoker weiterhin zum Ärgernis der Banken einsetzbar
01.10.2016255 Mal gelesen
Viele Verbraucher können weiterhin von dem Widerrufsjoker Gebrauch machen - ganz zum Nachteil der Kreditinstitute. Damit Sie bestmöglich von dem Einsatz des Widerrufjokers profitieren, nehmen Sie noch heute den professionellen Service unserer Kanzlei Werdermann I von Rüden in Anspruch!

Viele Verbraucher können Widerrufsjoker doch noch einsetzen!

Trotz einer für den Verbraucher tiefgreifenden Gesetzesänderung können diese weiterhin den Widerrufsjoker nutzen. Dadurch entsteht für den Darlehensnehmer die Möglichkeit enorm viel Geld zu sparen. Der Widerrufsjoker entsteht durch den Gebrauch einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung seitens der Kreditinstitute gegenüber dem vertragsschliessenden Verbraucher. Nach momentaner Rechtslage beginnt dann die im Normalfall für den Verbraucher geltende gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nie an zu laufen. Vielmehr kann dieser in einer solchen Konstellation noch viele Jahre - also quasi "ewig" - von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Aufgrund der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Gesetzesänderung sind jedoch nur noch Verbraucherdarlehen, die zwischen Juni 2010 und Anfang 2016 aufgenommen worden sind, ewig widerrufbar.

Umschuldung birgt enorme Ersparnisse

Durch die Umschuldung, also den Tausch von des alten gegen ein neues, zu tagesaktuellen Konditionen abgeschlossenen Darlehen entsteht für den Verbraucher eine äußerst attraktive Möglichkeit, um Geld zu sparen. Dadurch kann der Verbraucher die momentanen Vorteile des Finanzmarktes auf eine effektive Art und Weise ausnutzen: denn momentan befinden sich die von dem Darlehensnehmer zu entrichtenden Zinssätze auf einem historischen Tiefpunkt. Demnach ist es heutzutage besonders günstig für einen Verbraucher, ein Darlehen aufzunehmen. Um sich von dem Altdarlehen zu lösen, kommt zunächst die Ausübung einer Kündigung seitens des Verbrauchers in Betracht. Jedoch bringt diese einen entscheidenden Nachteil mit sich: der Verbraucher muss dabei die sog. Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut entrichten. Aufgrund dessen Höhe lohnt sich eine Kündigung für den Verbraucher im Regelfall nicht. Anders sieht dies jedoch bei dem Widerruf aus, denn hier wird der Vertrag vollständig zurückabgewickelt. Der Verbraucher enthält alle bereits getätigten Zahlungen von dem Kreditinstitut zurück. Der Kreditnehmer macht durch die Ausübung des Wiederrufes keinerlei Verluste, sondern vielmehr enorme Gewinne.

Kreditinstitute müssen sich Schuld zuschreiben

Die Kreditinstitute haben die Schuld für die momentane Situation selbst zuschreiben. Denn während der letzten Jahre haben die Kreditinstitute unter anderen den Zusatz über finanzierte Geschäfte nicht der geforderten Vertragsart entsprechend angepasst und eine Formulierung gewählt, die den Verbraucher bei seiner Rechtsfindung mehr verwirrt als belehrt. Zusätzlich wird der Kreditnehmer in besonders vielen Fällen darüber über den eigentlichen Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht präzise genug belehrt. Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass der Verbraucher dazu in der Lage sein muss, den Beginn der Widerrufsfrist zweifelsfrei und eindeutig selbst zu bestimmen. Außerdem wird dem Kreditnehmer von vielen Kreditinstituten verschwiegen, innerhalb welcher Fristen die Bank ihrerseits Rückgewähransprüche auszugleichen hat. Diese Angabe ist für die Ausübung des Widerrufsrechts jedoch wesentlich, denn nur so kann der Verbraucher seine finanziellen Verhältnisse im Falle eines Widerrufes hinreichend planen. Sämtliche Kreditinstitute sind nach dem sich aus § 355 Abs. 2 a.F. BGB ergebenden Deutlichkeitsgebot von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, den Verbraucher eindeutig, vollständig und präzise über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Ist dies nicht der Fall, so ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.

Mit Werdermann | von Rüden Widerrufsjoker geschickt einsetzen- Erstberatung kostenlos!

Auch wenn ein Fehler in einer Widerrufsbelehrung oftmals offensichtlich zu sein scheint, wird dem betroffenen Verbraucher dringendst dazu geraten, professionellen und erfahrenen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass alle relevanten Einzelfallumstände berücksichtigt werden und der Widerruf auch zum gewünschten Erfolg führt. Unsere Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet neben einem kompetenten, erfahrenen Team von Anwälten eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit!

 Weitere Informationen unter:       https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Einschätzung

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet