Widerrufsjoker lebt weiter

Widerrufsjoker lebt weiter
08.10.2016307 Mal gelesen
Zum Entsetzen aller Kreditinstitute bundesweit, kann der Widerrufsjoker seitens der Verbraucher weiterhin zum Einsatz gebracht werden. Um diesen möglichst erfolgreich auszuspielen, mandatieren Sie noch heute unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden!

Widerrufsjoker immer noch einsetzbar!

Nach wie vor können viele Verbraucher - auch wenn zunächst andere Vermutungen bestanden haben - sich weiterhin von ihren Verbraucherdarlehen mit Hilfe des Widerrufsjokers trennen. Dieses den Verbrauchern zustehende Recht wurde Anfang diesen Jahres durch eine Gesetzesänderung enorm eingeschränkt. Denn seit dem 21.06.2016 sind solche Darlehen, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 durch einen Verbraucher aufgenommen worden sind, nicht mehr widerrufbar. Jedoch hat die Gesetzesänderung Verträge, die zwischen 2010 und 2016 nicht in dieser Regelung mit eingeschlossen. Verbraucher haben demnach weiterhin die Möglichkeit, den Widerrufsjoker einzusetzen, solange der Verbraucher fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt worden ist.

Widerrufsjoker einsetzen - viel Geld sparen

Durch den Widerruf eines Altkredites bei sämtlichen Kreditinstituten bundesweit könnten Verbraucher die Möglichkeit haben, enorme Geldbeträge zu sparen. Deswegen wird dieser Vorgang oftmals auch als Widerrufsjoker bezeichnet. Die Vorteile des Widerrufsjokers für den Verbraucher liegen auf einer Hand: Zum einem ist im Falle eines Widerrufes durch den Kreditnehmer die sog. Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu zahlen weswegen eine Umschuldung in anderen Fällen - wie beispielsweise der frühzeitigen Kündigung - wirtschaftlich sinnlos wäre. Entfällt diese jedoch wie bei der Ausübung des Widerrufes, so könnte der Verbraucher durch eine Umschuldung bei den zur Zeit sehr niedrigen Zinsen sehr viel Geld sparen. Denn der neue Kreditvertrag wird regelmäßig zu tagesaktuellen Konditionen abgeschlossen, welche für den Verbraucher meistens sehr viel vorteilhafter sind.

Banken verschulden die Situation selbst

In den letzten Jahren haben die Kreditinstitute ihre Kunden mehrfach fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt. Oftmals anderen haben die Kreditinstitute unzulässige Zusätze gewählt, die den Verbraucher bei seiner Rechtsfindung eher verwirrt als belehrt haben. Zudem wird der Darlehensnehmer in besonders vielen Fällen darüber über den eigentlichen Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht präzise genug belehrt. Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass der Verbraucher eindeutig dazu in der Lage sein muss, den Beginn der Widerrufsfrist zu bestimmen. Diesem Grundsatz wird insbesondere die Formulierung "Die Widerrufsfrist beginnt frühestens" nicht gerecht. Überdies wird dem Verbraucher seitens vieler Kreditinstitute verschwiegen, innerhalb welcher Fristen die Bank ihrerseits Rückgewähransprüche auszugleichen hat. Diese Angabe ist für die Ausübung des Widerrufsrechts jedoch wesentlich, denn nur so kann der Verbraucher seine finanziellen Verhältnisse im Falle eines Widerrufes hinreichend planen. Sämtliche Kreditinstitute sind nach dem sich aus § 355 Abs. 2 a.F. BGB ergebenden Deutlichkeitsgebot von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, den Verbraucher eindeutig, vollständig und präzise über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Ist dies nicht der Fall, so ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.

Kostenlose Erstprüfung - Durchsetzung des Widerrufsjokers mit Hilfe von Werdermann I von Rüden

Um sicher zu stellen, dass Ihre Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft ist, ist eine Einzelfallprüfung der Vertragsunterlagen unumgänglich. Zudem sollte die Durchsetzung des "Widerrufsjoker" durch erfahrene Juristen vorgenommen werden. Unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden und ihr Team betreut seit Jahren bundesweit entsprechende Mandate und steht Ihnen mit professionellem Service zur Seite. Als besonderen Service bietet die Kanzlei Werdermann I von Rüden zudem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen für Sie an!

Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotenzial beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!