Widerrufsjoker besteht fort - Ausstieg aus teurem Altkredit

Widerrufsjoker besteht fort - Ausstieg aus teurem Altkredit
07.10.2016291 Mal gelesen
Noch immer können tausende Verbraucher durch das "ewige" Widerrufsrecht viel Geld sparen!


Recht zum "ewigen" Widerspruch nicht vollends erloschen

Der Widerrufsjoker ist noch immer existent. Hinter diesem Namen verbirgt sich die Berechtigung zu einem juristisch und wirtschaftlich äußerst geschickten Schachzug. Der Widerrufsjoker ist die Bezeichnung für das Recht, den Widerruf des eigenen Darlehensvertrages ausüben zu können. Und das auch Jahre später, obwohl der Widerruf eigentlich auf 14 Tage befristet ist.

In einer Vielzahl an Fällen setzte die Widerrufsfrist bei Darlehensverträgen, etwa Immobilienkrediten, nicht ein. Grund dafür war, dass die Geldhäuser, ob Deutsche Bank, Commerzbank oder Sparkasse, die Kunden fehlerhaft über deren Rechte belehrten. Gemäß Rechtslage, Gesetzen wie auch Rechtsprechung, ist die Konsequenz der Widerrufsjoker, das sogenannte "ewige" Widerrufsrecht.

 

Gesetzesänderung grenzte Kreis der zum Widerrufsjoker Berechtigten weiter ein

Zum 1. April 2016 trat eine Änderung der Rechtslage in Kraft. Auf Initiative der Regierung sollte den Banken und anderen Kreditinstituten mehr Rechtssicherheit zuteil werden. Deswegen wurde verlautbart, der Widerrufsjoker erlösche zum 21. Juni 2016. Für einen Großteil der zum Widerruf Berechtigten traf dies auch zu. Doch ein nicht unerheblicher Teil an Darlehensnehmer, mehrere Tausend in ganz Deutschland, können den Widerrufsjoker weiter ausspielen. Der Kreis der potentiell Betroffenen hat sich auf den Zeitraum zwischen 2010 und 2016 verdichtet.

Jeder, der zwischen 2010 und 2016 einen Kredit aufgenommen hat, könnte Inhaber des Widerrufsjoker sein.

 

Folgen und Chancen des Widerrufsjoker

Warum sollte man einen alten Kreditvertrag Jahre später widerrufen? Ist es der Aufwand wert? Vorab sei erwähnt, dass viele unserer Mandanten fünfstellige Geldbeträge durch Nutzen des Widerrufsjoker sparen.

Der Widerrufsjoker ermöglicht eine Umschuldung, also eine Trennung vom alten Darlehen und eine Aufnahme eines neuen. Momentan befindet sich der deutsche Finanzmarkt in einer Situation historisch niedriger Zinsen. Sich Geld zu leihen ist günstiger denn je. Im Vergleich zu den Konditionen vor ein paar Jahren sind die Zinspunkte um einige Prozent gefallen. Jeder sollte die aktuelle Lage nutzen und das alte Darlehen gegen ein neues eintauschen und monatlich viel Geld sparen. 

Eine stets beständige Möglichkeit, eine Umschuldung vorzunehmen, ist die Kündigung. Allerdings fällt bei einer Kündigung die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an. Quasi als Ausgleich für ausbleibende Einnahmen, kann die Bank vom Kunden eine beträchtliche Summe Geld fordern. Anders beim Widerruf. Widerruft man seinen Darlehensvertrag, wird dieser rückabgewickelt. Ohne Vorfälligkeitsentschädigung erhält man alle gezahlten Raten und Zinsen (in verzinster Form) zurückerstattet. Natürlich muss der Kunde im Gegenzug auch die Darlehenssumme erstatten. Mit dem neuen und günstigen Kredit ist das jedoch kein Problem.

Der Widerrufsjoker verhilft zu einer Umschuldung mit enormer Ersparnis, die ohne Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt.

 

Voraussetzung für Widerrufsjoker

Die Bedingung, die zu einer Berechtigung zum "ewigen" Widerrufsrecht erfüllt sein muss, ist die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung. Bei Abschluss eines Darlehensvertrags erhält jeder Verbraucher eine Widerrufsbelehrung, die den gesetzlichen Anforderungen nach vollumfänglich und unmissverständlich über das Widerrufsrecht aufklären soll.

Zahlreiche Kreditinstitute nutzten jedoch Belehrungen, die fehlerhaft waren. Beispielsweise aufgrund von unklaren Formulierungen oder gar Lücken. Manche Banken haben diese fehlerhaften Belehrungen standardmäßig genutzt und so tausenden Verbrauchern zum "ewigen" Widerruf verholfen.

 

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