Widerrufsjoker ausgelaufen?

Widerrufsjoker ausgelaufen?
30.06.2016317 Mal gelesen
Was sich für den Verbraucher ab dem 21.06.2016 ändert.

In der Vergangenheit haben Kreditinstitute beim Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen erhebliche Fehler gemacht.

Beim Großteil der Verträge ab 2002 war die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Dies hatte zur Folge, dass der Verbraucher auch Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen konnte. Da diese Altverträge oft mit einer hohen Zinslast für den Verbraucher belastet waren, bot sich für den Verbraucher die Möglichkeit, viel Geld zu sparen.

Umgangssprachlich wird diese Möglichkeit als "Widerrufsjoker" bezeichnet.

 

Stichtag 21.06.2016

Nunmehr hat der Gesetzgeber für den "Widerrufsjoker" eine neue gesetzliche Reglung eingeführt.

Mit Artikel 229 § 38 Abs. 3 EGBGB wurde eine Stichtagreglung für den "Widerrufsjoker" bestimmt. Durch diese Regelung ist nunmehr zwischen Immobiliendarlehensverträgen die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden und solchen die danach geschlossen wurden zu differenzieren.

Artikel 229 § 38 Abs. 3 EGBGB bestimmt hierbei:

"Bei Immobiliendarlehensverträgen (.), die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, erlischt ein fortbestehendes Widerrufsrecht spätestens drei Monate nach dem 21. März 2016, wenn das Fortbestehen des Widerrufsrechts darauf beruht, dass die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht entsprochen hat." 

 

Das bedeutet

Mit dem Stichtag des 21. Juni 2016 können Immobiliendarlehensverträge die bis zum 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, nicht mehr mit dem Argument rückabgewickelt werden, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Diese Altverträge können nun nicht mehr mit dem "Widerrufsjoker" widerrufen werden.

 

"Widerrufsjoker" auch nach dem 21.06.2016 aktuell

Anders verhält es sich mit Verträgen die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden.

Der "Widerrufsjoker" bleibt für diese Verträge aktuell. Der Widerruf kann auch weiterhin Jahre nach Vertragsschluss erklärt werden. Die damit verbundenen finanziellen Vorteile für den Verbraucher bleiben erhalten. Er kann sich weiterhin von seinem teuren Altvertrag lösen und günstig Umschulden. Mit dem "Widerrufsjoker" lässt sich somit nach wie vor viel Geld sparen.

Für Verträge die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden ändert sich somit nichts.

 

So funktioniert der "Widerrufsjoker"

Immobilendarlehensverträge haben oft eine lange Laufzeit. Besonders ältere Verträge haben hierbei eine hohe Zinslast und sind dadurch sehr teuer. Dagegen zahlen Verbraucher die heutzutage Immobiliendarlehensverträge abschließen, deutlich weniger Zinsen. Grund hierfür ist der historisch niedrige Zinssatz.

Mit  dem "Widerrufsjoker" können Verbraucher mit teuren Altverträgen auch weiterhin von den günstigen Krediten profitieren. Darlehnsnehmer können sich von ihrem alten Vertrag durch den "Widerrufsjoker" lösen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die darlehensgebende Bank die gesetzlichen Vorgaben für die erforderliche Widerrufsbelehrung nicht einhielt und der Vertrag nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde.

Denn dann beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist nie zu laufen und der Verbraucher kann noch Jahre später widerrufen.

Schätzungen zufolge ist ein Großteil dieser Verträge ab 2002 fehlerhaft. So hat die Verbraucherzentrale Hamburg 1800 Verträge untersucht, wobei knapp 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen nicht korrekt waren. Die Rechtsprechung hat bereits in einer Vielzahl von Urteilen für diese Verträge festgestellt, dass an die Widerrufsbelehrung hohe Anforderungen zu stellen sind. Der Verbraucher wird in ständiger Rechtsprechung besonders geschützt.

 

Fazit

Der "Widerrufsjoker" hat durch die Stichtagreglung des Gesetzgebers nichts an seiner Aktualität verloren. Mit Artikel 229 § 38 Abs. 3 EGBGB hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, das der "Widerrufsjoker" für Immobiliendarlehnsverträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, weiterhin angewendet werden kann. Der Verbraucher kann somit weiterhin günstig Umschulden und viel Geld sparen.

Der teure immobiliendarlehnsvertrag wird so zu einem Günstigen Kredit.

   

 Weitere Informationen: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung