Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen bei Darlehen ab dem Jahre 2010

Aktien Fonds Anlegerschutz
22.03.2017156 Mal gelesen
Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen, die ab dem Jahre 2010 abgeschlossen worden sind.

Das Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen wurde für bestimmte Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 21.6.2010 abgeschlossen wurden, bis zum 21.6.2010 befristet.

Aber auch diese gesetzliche Regelung ist problematisch. Diese wurde vor Gericht zumindest in einem Fall erfolgreich angegriffen.

Unabängig hiervon gilt auch ein Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge, die ab dem Jahre 2010 abgeschlossen wurden. Die Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen hat sich generell im Laufe der Jahre reduziert. Aber dies bedeutet nicht, dass der Darlehensnehmer davon ausgehen kann, dass Belehrungen wohl generell und damit auch in seinem Darlehensvertrag fehlerfrei sind.

Mittlerweile gibt es auch hierzu mehrere Untersuchungen, die auf Stichproben beruhen und letztlich zu dem Ergebnis kommen, dass gewisse Banken nach wie vor in einem hohen Maße fehlerhafte Belerhungen auch weiterhin verwendet haben.

Nach wie vor können inhaltliche oder formale Fehler vorhanden sein. Ein formaler Fehler bezieht sich auf die Hervorhebung bzw. der fehlenden Hervorhebung der Widerurfsbelehrung. Inhaltliche Fehler sind oft bedingt durch eine unklare Frist bzw. der unklaren oder falschen Darlegung wann der Lauf der Widerrufsfrist beginnt. Weiter können auch die Pflichtangaben, die gemäß § 492 II BGB genannt werden müssen, nicht vollständig vorliegen. Nach den Erfahrungen des Verfassers gibt es nach wie vor Banken, die auch die Pflichtangaben nicht vollständig darlegen.

Sind Fehler vorhanden hat dies zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann und der Widerruf kann noch erklärt werden.

Ein Wideruf und eine Umfinanzierung bringt derzeit noch deutliche geldwerte Vorteile. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Zinsniveau seit geraumer Zeit zwar steigt aber aufgrund des historischen Zinstiefs immmer noch sehr günstig ist und eine Umfinanzierung mit enem niedrigeren Zinssatz möglich ist.

In Bezug zu Fragen, einer Einschätzung, Prüfung und Vertretung kann der Darlehensnehmer sich gerne an den Verfasser wenden.

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb

Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb

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Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind auch umfangreiche und praktische Produktkenntnisse, Kenntnisse der Vertriebsabläufe etc. vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.