Widerruf von Immobilienfinanzierungen: Widerrufsjoker sticht noch immer

Widerruf von Immobilienfinanzierungen: Widerrufsjoker sticht noch immer
21.09.2016104 Mal gelesen
Auch nach dem 21. Juni 2016 ist der Widerrufsjoker noch putzmunter. Banken und Sparkassen werden gehofft haben, dass sich mit diesem Datum der Widerruf von Immobiliendarlehen erledigt hat. Dem ist aber nicht so.

Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden kennt die Gründe, warum der Widerrufsjoker immer noch so präsent ist. Einerseits haben wahrscheinlich tausende Verbraucher ihr zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen noch fristgerecht widerrufen. Die Widerrufe müssen nun von den Banken und Sparkassen bearbeitet werden. "Es wäre naiv, zu glauben, dass die Widerrufe problemlos anerkannt werden. Viele Kreditinstitute werden nach wie vor behaupten, dass ihre Widerrufsbelehrungen einwandfrei seien oder das Widerrufsrecht verwirkt bzw. rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden sei. Dass diese Position in vielen Fällen rechtlich nicht haltbar ist, wissen die Kreditinstitute selbst. Aber wer sich nicht gegen einen ablehnenden Bescheid wehrt, zieht dann den Kürzeren", so Rechtsanwalt Bernhardt. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Banken ihren Kunden Vergleichsangebote machen, z.B. den laufenden Kreditvertrag an das heutige Zinsniveau anpassen. "Auch dann ist Vorsicht geboten. Unter Umständen verlieren die Verbraucher immer noch viel Geld, wenn sie auf so ein Angebot eingehen. Es ist ratsam, den eigenen Vorstellungen noch einmal Nachdruck zu verleihen. Mit anwaltlicher Unterstützung sind die Erfolgsaussichten in der Regel größer", sagt Rechtsanwalt Bernhardt.

Weiterhin Arbeit dürften den Banken auch Widerrufe von seit dem 11. Juni 2010 geschlossenen Baufinanzierungen bescheren. Auch hier sticht der Widerrufsjoker, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. So kommt es z.B. häufiger vor, dass die Bank die falschen Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung gemacht hat. Entsprechende Gerichtsurteile liegen bereits vor. Bei diesen Darlehen sticht der Widerrufsjoker nach wie vor. Die Widerrufsfrist ist noch nicht abgelaufen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen bzw. unterstützt Sie bei der Durchsetzung des Widerrufs.

Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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