Widerruf von Darlehen vielfach noch möglich

Widerruf von Darlehen vielfach noch möglich
21.10.2016190 Mal gelesen
Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können immer noch widerrufen werden, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Sie sind nicht vom Ende des „ewigen“ Widerrufsrechts betroffen.

"Irrtümlich nehmen viele Verbraucher an, dass Kredite zur Immobilienfinanzierung grundsätzlich seit dem 21. Juni 2016 nicht mehr widerrufen werden können. Das ist falsch. Nach einer Gesetzesänderung konnten nur Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, lediglich bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Jüngere Verträge sind davon nicht betroffen. Bei ihnen kann der Widerrufsjoker immer noch ausgespielt werden. Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Immobilienfinanzierungen auch bei diesen jüngeren Verträgen nach wie vor verwendet. So finden sich in den Widerrufsbelehrungen bspw. nicht die richtigen Pflichtangaben oder statt einer ladungsfähigen Anschrift wurde nur ein Postfach angegeben. Bei diesen oder ähnlichen Fehlern öffnet sich für die Verbraucher die Möglichkeit, den Kreditvertrag zu widerrufen und angesichts der historisch niedrigen Zinsen günstig umzuschulden oder auch eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen.

Verbraucher, die ihre älteren Immobiliendarlehen fristgerecht widerrufen haben und deren Widerruf von der Bank abgelehnt wurde, haben weiter alle Möglichkeiten ihren Widerruf dennoch durchzusetzen. "Die Banken lehnen einen Widerruf häufig mit der Begründung ab, dass das Widerrufsrecht bereits verwirkt oder treuwidrig ausgeübt worden sei. Diesen Argumenten hat der BGH inzwischen den Zahn gezogen, sodass die Bank sich in einer schlechten Verhandlungsposition befindet. In dieser Situation lässt sich in den meisten Fällen eine außergerichtliche Einigung mit der Bank finden oder der Widerruf kann zumeist auch gerichtlich durchgesetzt werden", so Rechtsanwalt Bernhardt.


Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.


Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/


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