WGFH06: Erste Verjährung rückt näher

WGFH06: Erste Verjährung rückt näher
18.01.2013444 Mal gelesen
Im April 2013 ist der erste verjährungsrelevante Termin bei der WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 (WKN: WGFH06) näher. Warum droht die Verjährung von möglichen Ansprüchen der Anleger?

Das Thema "Verjährung" wird in einigen Wochen für die Anleger der WGF Hypothekenanleihe mit der Wertpapierkennnummer WGFH06 besonders interessant werden. Denn ein Verjährungstermin rückt näher. Da der Wertpapierverkaufsprospekt der Anleihe WGFH06 am 26.04.2010 veröffentlicht wurde, verjähren Ansprüche wegen Prospektfehlern genau drei Jahre später.

 

Wo ist diese Verjährungsfrist geregelt? In den §§ 44 und 46 des Börsengesetzes wurde geregelt, dass Schadensersatzansprüche wegen eines unrichtigen Wertpapierprospekts spätestens 3 Jahre nach der Veröffentlichung des Prospekts geltend gemacht werden können. Diese Vorschriften wurden aber im Dezember 2011 aufgehoben. Warum gilt für die Anleger der Hypothekenanleihe WGFH06 dennoch die dreijährige Frist?

 

Eine unscheinbare Übergangsvorschrift am Ende des Börsengesetzes regelt aber, dass die "alten" Regelungen trotzdem für Prospekte für börsengehandelte Wertpapiere gelten, sofern die Prospekte vor dem 01.06.2012 im Inland veröffentlich worden sind. Dies trifft beispielsweise auf den Prospekt für die WGF Hypothekenanleihe WGFH06 zu, der im April 2010 veröffentlich wurde. Daher droht im April 2013 die Verjährung von Ansprüchen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema "Insolvenz der WGF AG" befinden sich auf der Informationsseite www.wgf-interessengemeinschaft.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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