WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG: Göddecke als gemeinsamer Vertreter gewählt

Wirtschaft und Gewerbe
28.04.2016202 Mal gelesen
Die Inhaber der Anleihe mit der Bezeichnung WGFH07 haben einen gemeinsamen Vertreter erhalten. Sie ziehen damit endlich gleich zu den anderen fünf Anleihen, die die WGF ausgegeben hat. Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist das Resultat der inzwischen zweiten Insolvenz der WGF.

Rechtsanwalt Göddecke aus Siegburg konnte mit breiter Unterstützung die Aufgabe antreten: er ist von der Versammlung beim Amtsgericht Düsseldorf einstimmig gewählt worden.

 

Zur Abstimmung über einen gemeinsamen Vertreter hat das Amtsgericht Düsseldorf alle Anleger der Anleihe WGFH07 aufgerufen. Hintergrund dieser Versammlung in dem WGF-Anlageskandal ist die Tatsache, dass im Februar 2016 ein Insolvenzantrag gestellt worden ist. Der Gesetzgeber hat in dem Schuldverschreibungsgesetz ab 2009 eine Art Automatismus angeordnet: Geht ein Unternehmen, das Anleihen an Anleger herausgegeben hat, Pleite, sollen die Investoren, die in dieser Anleihe ihr Geld angelegt haben, darüber entscheiden können, ob sie eine Vereinfachung im Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen wollen. Sie können also einen eigenen Beauftragten wählen, der ihre Rechte im besonderen Maße im Insolvenzverfahren im Auge hat.

  

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke wurde von Anlegern als gemeinsamer Vertreter beauftragt

 

Am 26.04.2016 wählte die anwesende Anlegergemeinschaft Anwalt Göddecke aus Siegburg in der Gläubigerversammlung zu ihrem Fürsprecher. Er wird als eine der nächsten Aufgaben für sämtliche Anleger ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden, die Vertretung der Investoren in der insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung am 10. Juni 2016 vornehmen und für die Anerkennung im Insolvenzverfahren Sorge tragen.

  

Anleger der WGF H07 Anleihe können sich an gemeinsamen Vertreter Göddecke wenden

 

Da weder dem Unternehmen WGF noch dem Insolvenzverwalter Dr. Bähr die Namen und individuellen Anlagesummen der einzelnen Forderungsinhaber bekannt sind, können die Anleger sich mit dem unten verlinkten Formular an den gemeinsamen Vertreter wenden, um ihre Daten bekannt zu geben. Kosten entstehen für den einzelnen Anleger nicht. Die Registrierung hat auch keinen Einfluss auf die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle und dient nur als ein unmittelbarer Informationsweg.

 

Wozu brauchen Gläubiger einen Gemeinsamen Vertreter?

 

Der gemeinsame Vertreter sorgt im Sinne der Anleihegläubiger für deren Interessen, das bedeutet im Einzelnen:

 
  • Effiziente Anmeldung der Forderungen aller Gläubiger der Anleihe beim Insolvenzverwalter
  • Einsparungen bei Kosten und zeitlichem Aufwand
  • Einfachere Abwicklung von Zahlungen an die Gläubiger
  • Wahrung der Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren
 

WGF hat im Frühjahr 2016 einen Insolvenzantrag gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr vom Insolvenzgericht bestellt worden. Die Gläubigerversammlung für alle Gläubiger ist auf den 10. Juni 2016 vom Insolvenzgericht bestimmt worden.

 

Quelle: eigener Bericht, Amtsgericht Düsseldorf (AG Düsseldorf) 504 IN 25/16

 

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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