Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Volker Jakob für Frau Christa Podolski

Abmahnung Filesharing
04.12.2012334 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere Abmahnung des Rechtsanwaltes Volker Jakob für Frau Christa Podolski vor.

Vorgeworfen wird im Rahmen der Abmahnung ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Genauer: Frau Podolski wendet sich gegen die Bewerbung und die Art des Verkaufs von indizierten Werken bzw. Werken mit einer USK 18-Empfehlung.

Gefordert wird zum einen die Abgabe eines Unterlassungsversprechens, zum anderen die Zahlung der Anwaltskosten, welche angesichts des angesetzten Streitwertes von 30.000,- Euro mit 1.196,43,- Euro berechnet werden. Da beide Parteien vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist bereits die mit berechnete Umsatzsteuer von etwa 191,- Euro an dieser Stelle überraschend.

Die Höhe des angesetzten Streitwertes und der daraus resultierenden Ra-Gebühren ist ebenso diskutabel, wie zumindest im vorliegenden Fall eine Überarbeitung des Unterlassungsversprechens anzuraten war, da das eingeforderte Versprechen zum einen inhaltlich zu weitreichend und zudem unscharf formuliert war, so dass zukünftige Streitigkeiten nicht auszuschließen waren.

Es ist nicht zu raten, die Erklärung anstandslos zu unterzeichnen, sei es aufgrund des dann abgegebenen Schuldanerkenntnisses, sei es aufgrund eines unscharfen oder zu weitreichenden Versprechens. In jedem Fall sollte eine solche Erklärung vor Abgabe durch einen fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden, immerhin binden Erklärungen wie diese den Unterzeichnenden 30 Jahre lang strafbewehrt. Grund und Höhe der Zahlungsforderung ist daher zunächst ebenso zu überprüfen, wie Grund und Inhalt des eingeforderten Unterlassungsversprechens.

Sollten Sie in ähnlicher Weise in Anspruch genommen werden, können Sie sich gerne für eine kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung an uns wenden. Weitere Informationen zum Wettbewebrsrecht finden Sie auch unter www.ra-kreuztor.de.