Wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom „Deutscher Konsumentenbund e.V.“ wegen Werbung mit „CE-Prüfung“ und fehlender Grundpreisangabe

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom „Deutscher Konsumentenbund e.V.“ wegen Werbung mit „CE-Prüfung“ und fehlender Grundpreisangabe
08.07.2015199 Mal gelesen
Unserer auf das Wettbewerbs- und Urheberechts spezialisierten Kanzlei liegt eine Abmahnung des Vereins „Deutscher Konsumentenbund e.V.“ vor. Der Verein mahnte einen Online-Shop wegen irreführender Werbung eines Produkts mit dem Zeichen einer „CE-Prüfung“ und wegen fehlender Angabe vom Grundpreis ab.

Die CE-Kennzeichnung (EU_verordnung 765/2008) dient einer Bestätigung, dass das jeweilige Produkt den produktspezifischen Richtlinien entspreche. Deswegen obliege es allein dem Hersteller bzw. dem EU - Importeur die CE-Kennzeichnung an das Produkt anzubringen. Die "CE-Prüfung" sei kein Qualitätszeichen.

Nach Behauptung des Abmahners "Deutscher Konsumentenbund e.V." betone der Abgemahnte in anpreisender Weise in seiner Produktbeschreibung im Online-Shop die "angebliche CE-Prüfung". Die gerügte Produktdarstellung sei unter dem Gesichtspunkt des sog. "Werbens mit Selbständigkeit" rechtswidrig. In dem Zusammenhang wird auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (Urt. V, 21.06.12, 6 U 24/11) verwiesen.

Des Weiteren wird in der uns vorliegenden Abmahnung ein Verstoß gegen § 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) abgemahnt. Der Abgemahnte soll mit den näher bezeichneten grundpreisfähigen Produkten gehandelt haben, ohne dabei nach den § 2 PAngV erforderlichen Grundpreis anzugeben.

Der Abgemahnte wurde aufgefordert, das rechtswidrige Verhalten sofort zu unterlassen, den rechtswidrigen Zustand sofort zu beseitigen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unter der Fristsetzung von 7 Tagen abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist als Vorschlag der Abmahnung beigefügt.

Ferner wird eine Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 258,94 € unter Hinweis auf Kostenpflichtigkeit der Abmahnung § 12 I UWG gefordert.

Falls Sie auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Verein "Deutscher Konsumentenbund e.V." erhalten haben, raten wir Ihnen ausdrücklich davon ab, die Abmahnung zu ignorieren und insbesondere die gesetzte Frist verstreichen lassen. Wie der Verein zu Recht verweist, ist es Ihnen frei, die vorformulierte vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder eine eigene zu verfassen. Wir raten Ihnen davon grundsätzlich ab, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu unterschreiben. Möglicherweise genügt in Ihrem Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung, um Wiederholungsgefahr zu beseitigen.

Lassen Sie sich am besten durch eine für gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei beraten. Gern überprüfen wir, ob die Abmahnung in Ihrem konkreten Fall berechtigt erfolgte. Nur im Falle einer berechtigten Abmahnung kann der Verein "Deutscher Konsumentenbund e.V." die Abmahnkosten verlangen.

Wir kennen den Abmahner und entwickeln für Sie die optimale Verteidigungsstrategie.

Wenn Sie eine Abmahnung vom Verein "Deutscher Konsumentenbund e.V." erhalten haben, bieten wir Ihnen kostenlos und unverbindlichen eine Ersteinschätzung des Falls. Senden Sie uns jederzeit unverbindlich Ihre Abmahnung per Fax oder Email zu. Wir setzen uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen unsere vorläufige Kosteneinschätzung transparent und unverbindlich mit. Durch die Übersendung einer  Abmahnung entstehen Ihnen keine Kosten. Sie dient vielmehr dazu, den Fall einzuschätzen, um Sie über die Kosten der Verteidigung im Voraus möglichst genau zu informieren.

Unsere auf  Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte in Partnerschaft mit den Standorten in Hamburg und Berlin vertritt bundesweit Mandanten wegen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Gern verteidigen wir professionell auch Ihre Interessen gegen die Abmahner.

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.shrecht.de und www.abmahnsoforthilfe.de