Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (UWG) d. Sievers & Coll i.A.d. Kordowicz/Fonfara GbR wg. fehlender Widerrufsbelehrung u Verstoß geg. PAngV auf Amazon

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (UWG) d. Sievers & Coll i.A.d. Kordowicz/Fonfara GbR wg. fehlender Widerrufsbelehrung u Verstoß geg. PAngV auf Amazon
25.03.2015245 Mal gelesen
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, ausgesprochen durch die Kanzlei Sievers & Coll. Rechtsanwälte, Olympische Straße 10, 14052 Berlin i.A.d. Kordowicz/Fonfara GbR (Geschäftsführer: Tomasz Kordowicz und Dennis Fonfara) Industriestr 42, 44894 Bochum vor.

Gegenstand der Abmahnung sollen Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sein. Dabei wird dem Abgemahnten, welcher einen als privat gekennzeichneten Amazon-Account hat und über diesen Verkäufe vornimmt, vorgeworfen, aufgrund Art und Umfang der Verkaufstätigkeit als gewerblich eingestuft zu werden. Die Kanzlei Sievers & Coll. Rechtsanwälte trägt in der Abmahnung vor, dass ein Testkauf stattgefunden habe. Weiter wird ausgeführt, dass die Verkaufsaktivität unzweifelhaft keine rein private Tätigkeit sondern dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sei.

Als gewerblicher Händler bestünde u.a. eine Verpflichtung ein Impressum zu führen sowie das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht zu gewähren und hierrüber zu informieren. Diesen Verpflichtungen sei der Abgemahnte nicht nachgekommen. Dies stelle einen Verstoß gegen das UWG dar. Auch weitere vorvertragliche Informationspflichten wie Angaben zur Speicherung des Vertragstextes, Information über das Bestehen von Gewährleistungsrechten sollen nicht vorgenommen worden sein.

Zudem wird ein Verstoß gegen § 1 Abs.2 Preisangabenverordnung (PAngV) vorgeworfen, da der Abgemahnte als privater Verkäufer angibt, dass die "MwSt. nicht ausweisbar" ist, Amazon von sich aus aber automatisch den Zusatz "inkl. MwSt" neben dem Preis anbringt, lägen hierin irreführende und widersprüchliche Angaben vor.

Mit der Abmahnung werden unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht. Zunächst wird die Einstellung der behaupteten Rechtsverletzung(en) gefordert sowie ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.

Weiterhin werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 30.000,- € einfordert.  Daraus ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.141,90 €.

Ob die Abmahnung und damit  letztlich die Zahlungsansprüche berechtigt sind, ist am Einzelfall festzumachen.  Zunächst ist zu prüfen, ob die Behauptung eines gewerblichen Handels überhaupt erfüllt ist. Denn nur gewerbliche Nutzer unterfallen den Vorschriften des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Die Einstufung als gewerblicher Händler ist im Einzelfall zu prüfen und zu würdigen. Die entsprechende Würdigung hat anhand der Gesamtumstände zu erfolgen. Auch wenn eine Prüfung zum Ergebnis eines gewerblichen Handels führt, ist weiter zu prüfen, ob die Zahlungsansprüche der Höhe nach bestehen. Die Rechtsprechung hierzu ist sehr unterschiedlich.

Bitte lassen Sie sich nach Erhalt der Abmahnung von den geltend gemachten Ansprüchen durch die Kanzlei Sievers & Coll. Rechtsanwälte nicht entmutigen. Vielmehr sollten Sie Ihr Augenmerk auf eine nachhaltige Verteidigung richten. Das Wettbewerbsrecht ist eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es hier ratsam, sich nach Erhalt einer Abmahnung oder auch einer Klage an einen Rechtsanwalt zu wenden, der in diesem Bereich Erfahrung hat. Auch kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, ob die Tätigkeit des Abgemahnten noch als "privat" oder wie von der Kanzlei behauptet als "gewerblich" einzustufen ist. Dies gilt es zu prüfen.

Wenden Sie sich mit Ihrer Abmahnung gerne an unsere Kanzlei. Wir können Ihnen eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung erstellen. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Abwehr bzw. Reduzierung der geltend gemachten Forderungen.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir vertreten Sie bundesweit!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  oder www.abmahnsoforthilfe.de