Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (UWG) d. LOH Rechtsanwälte i.A.d. Allianz Beratungs- und Vertriebs AG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (UWG) d. LOH Rechtsanwälte i.A.d. Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
20.07.2015144 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG, ausgesprochen durch LOH Rechtsanwälte wegen unbefugter Verwertung von Kundendaten und irreführender Werbung durch ihren Versicherungsvertreter vor.

Die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG behauptet, der abgemahnte Ausschließlichkeitsvertreter sei bereits vor der Beendigung der vertraglichen Beziehung mit der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG für ein anderes Versicherungsunternehmen tätig geworden. Dies stelle ein Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot sowie gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften dar. Das in der Abmahnung näher bezeichnete Verhalten des Abgemahnten begründet nach Auffassung der LOH Rechtsanwälte eine gezielte Behinderung der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG und somit einen Verstoß gegen § 4 Nr. 10 UWG. Darüber hinaus stelle es eine gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UWG verbotene irreführende geschäftliche Handlungen dar.

Nach Ansicht der LOH Rechtsanwälte sollte der Abgemahnte des Weiteren die Kundendaten der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG an Dritte unbefugt mitgeteilt haben. Dies stelle eine unbefugte Mitteilung von Geschäftsgeheimnissen gem. § 17 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG dar.

In der beigefügten vorformulieren Unterlassungserklärung wird der Abgemahnte zur Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb weniger Tage aufgefordert.

Für den Fall der Zuwiderhandlung enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 €. Dieser Betrag erscheint überhöht. Ein Verpflichtung auf die Nennung einer festen Vertragsstrafe besteht nicht.

Ferner verpflichtet sich der Abgemahnte gegenüber der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG im Falle einer Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die durch die Einschaltung der Kanzlei LOH Rechtsanwälte entstandenen Kosten zu erstatten. Die konkrete Kostenhöhe wird aber nicht benannt. In diesem Bezug ist in dem Abmahnschreiben lediglich ein pauschaler Hinweis enthalten, dass der Anspruch noch gesondert beziffert wird, und dass das Anerkenntnis dem Grunde nach innerhalb der gesetzten Frist von 5 Tagen erwartetet wird.

Fall Sie auch von der Abmahnung der LOH Rechtsanwälte i.A.d. Allianz Beratungs- und Vertriebs AG betroffen sind, raten wir Ihnen davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Im Falle einer Unterschrift der uns vorliegenden Abmahnung müssen Sie sich mit den darauf folgenden Kostenforderungen der LOH Rechtsanwälte rechnen, da die Unterlassungserklärung eine Verpflichtung zur Kostentragung dem Grunde nach mitumfasst. Damit setzten Sie sich einem nicht einschätzbaren Kostenrisiko aus, da die Kosten der Höhe nach gerade (noch) nicht gefordert werden. Um eine Wiederholungsgefahr zu beseitigen, müssen Sie keine solche Verpflichtung zur Kostentragung eingehen, es genügt regelmäßig die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Auch eine Verpflichtung zu einer festen Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung von 10.000,00 EUR könnte in Ihrem Fall nicht angemessen sein. Lassen Sie sich am besten durch eine für gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei beraten. Gern überprüfen wir, ob die Abmahnung in Ihrem konkreten Fall berechtigt erfolgte. Denn nur eine berechtigte Abmahnung zieht nach sich die Zahlungsansprüche.

Wenn Sie eine Abmahnung der LOH Rechtsanwälte i.A.d. Allianz Beratungs- und Vertriebs AG erhalten haben, bieten wir Ihnen kostenlos und unverbindlichen eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Senden Sie uns jederzeit völlig unverbindlich Ihre Abmahnung per Fax oder Email zu. Wir setzen uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung und teilen unsere vorläufige Kosteneinschätzung transparent und unverbindlich mit. Durch die Übersendung einer erhaltenen Abmahnung entstehen Ihnen keine Kosten. Sie dient vielmehr dazu, den Fall einzuschätzen, um Sie über die Kosten unserer möglichen Inanspruchnahme im Voraus möglichst genau zu informieren.

Kanzlei Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte in Partnerschaft mit Standorten in Hamburg und Berlin vertritt bundesweit Mandanten wegen wettbewerbsrechtlicher und urheberrechtlicher Abmahnungen. Gern verteidigen wir auch Ihre Interessen gegen Abmahner.

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.shrecht.de und www.abmahnsoforthilfe.de