Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Hoesmann im Auftrag von Herrn Fürstenberg wegen eines Verstoßes auf eBay

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Hoesmann im Auftrag von Herrn Fürstenberg wegen eines Verstoßes auf eBay
29.07.2016299 Mal gelesen
Rechtsanwalt Hoesmann mahnt für Herrn Fürstenberg, der das eBay-Profil „haus_im_wald“ betreibt, wegen wettbewerbswidriger Inhalte auf der Internethandelsplattform eBay ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, seine Pflichten zu verletzen, die ihn als gewerblichen Verkäufer auf eBay treffen.

In dem Abmahnschreiben rügt die Kanzlei Hoesmann, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay zwar als gewerblicher Nutzer auftrete und sich auch als ein solcher bezeichne, er allerdings den Pflichten eines gewerblichen Verkäufers nicht nachkomme.

Konkret geht es um die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte im Sinne des §312c BGB. Solche Fernabsatzgeschäfte verpflichten den gewerbsmäßigen Verkäufer Informations- und Belehrungspflichten für den Käufer bereitzustellen. Diese umfassen neben weiteren Angaben, Informationen zur Zahlung und Lieferung, der Mängelhaftung sowie der Speicherbarkeit des Vertragstextes.

Im Verlauf der Abmahnung weist die Kanzlei Hoesmann auf das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen dem Abgemahnten und Herrn Fürstenberg hin und möchte daher einen Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen Gesamtbetrag von 984,60 EUR für die anwaltliche Beauftragung geltend machen.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Verkaufsaktivität auf eBay erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Grundsätzlich gilt:

  1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst aber reagieren Sie nicht überstürzt
  2. Suchen Sie Rechtsrat, bevor Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen oder den geforderten Schadensersatz bezahlen.
  3. Beachten Sie die Frist.

Gerade im Hinblick auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam.

Denn mithilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts können Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erarbeiten, die zum einen den Anforderungen einer solchen genügt, zum anderen für Sie keine einstweilige Verfügung gegen Sie mit sich bringt.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen Verstößen gegen das Urheber-,  Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir für Sie gern erledigen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Im Rahmen eines kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstgesprächs können wir  Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen und gegebenenfalls weitere Schritte gemeinsam planen.

  

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