Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland)

Wettbewerbs- und Markenrecht
22.12.2016140 Mal gelesen
Mit Schreiben vom 12.12.2016 spricht der VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen eines fehlenden Links auf die OS-Plattform sowie fehlender Angabe der E-Mail Adresse aus.

In der Vergangenheit hatten wir bereits hier über eine Abmahnung des VAWID e.V. berichtet.

Nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten hat ein innerhalb der EU niedergelassener Unternehmer, der über das Internetportal eBay online Kaufverträge abschließt einen Link zu der von der EU-Kommission eingerichteten Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) einzustellen und seine E-Mail-Adresse anzugeben.

Was fordert der VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) ?

Der VAWID e.V. fordert neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 297,50 €.

Unabhängig von dieser Frage sollte allerdings in jedem Falle fristgerecht auf das Abmahnschreiben reagiert und dies keinesfalls ignoriert werden, will man eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage effektiv vermeiden.

Lassen Sie sich beraten !

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail (ra.leiers@ius-flash.de oder office@ius-flash) oder per Fax (0251 - 981 181 11). Wir rufen Sie dann zurück. Oder rufen Sie uns direkt unter 0251 - 981 181 0 oder 0251 - 981 181 1 (Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers) an. Mobil erreichen Sie Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb unserer Bürozeiten direkt unter 0178 - 635 44 35.

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
Eisenbahnstraße 13
48143 Münster
Fon: 0251 - 981 181 0 und 0251 - 981 181 1
Mobil: 0178 - 635 44 35
Fax: 0251 - 981 181 11
E-Mail: office@ius-flash.de oder ra.leiers@ius-flash.de