In der uns aktuell vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwälte Höhn & Lorenz, Emden, wird ein Verstoß gegen §§ 3, 5 EnVKV i.V.m. Ziff. 6 und Spalte 5 der Tabelle 1 der Anlage 1 zur EnVKV betreffend die Pflichtangaben zum geschätzten Energie- und Wasserverbrauch bei 220 Standardprogrammen im Marktsegment Spülmaschinen.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Fa. Electronicland24, vertreten durch Herrn Johann Friedrich Dirks e.K., durch die Rechtsanwälte Höhn & Lorenz, Emden, erhalten ?
Betroffene sollten sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln. Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden. Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - diese von einem erfahrenen Anwalt inhatlich entsprechend prüfen.
Gerne beraten wir Sie. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.
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