Wettbewerbsrechtiche Abmahung des Steffen Beetz durch Rechtsanwalt Stefan Tabbert gegenüber ebay Händler wegen Fehler bei der Preisangabe

Wettbewerbs- und Markenrecht
11.02.2015208 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung des Steffen Beets vor. Her Beetz wird dabei von Rechtsanwalt Stefan Tabbert vertreten. Abgemahnt wird ein vermeintlicher Verstoß eines ebay Händlers gegen die Preisangabenverordnung.

Für die Abmahnung werden Abmahnkosten in Höhe von 745,40 € geltend gemacht. Die vorformulierte Unterlassungserklärung beinhaltet neben dem Unterlassungstenor und dem Vertragsstrafenversprechen nach dem Hamburger Brauch auch ein Anerkennntis bezüglich des Aufwendungsersatzanspruches. Wir können nicht empfehlen, ungeprüft dem Unterlassungsbegehren nachzukommen; zumal hier ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung schwer zu "beherrschen" ist. Dies bedeutet, dass die Gefahr von Vertragsstrafen größer als bei anderen Verstößen ist. Es kann anzuempfehlen sein, sich bewusst in das einstweilige Verfügungsverfahren zu begeben. Auffällig ist hier, dass der Abmahner die Frist zur Einreichung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht gewahrt hat. Mal sehen, ob der Abmahner eine gefüllte Kriegskasse hat, um den Gerichtskostenvorschuss für die Hauptsachklage zu zahlen.


Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt R. Euskirchen

www.ra-euskirchen.de