Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen das UWG! Schreiben v. Levent Göktekin,Diesel/Schmitt/Ammer,Elmar E. Günther,bocklegal,Obladen Gaessler o.a. erhalten

Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen das UWG! Schreiben v. Levent Göktekin,Diesel/Schmitt/Ammer,Elmar E. Günther,bocklegal,Obladen Gaessler o.a. erhalten
09.07.2014281 Mal gelesen
Im geschäftlichen Verkehr haben bisher eine Anzahl an Gewerbetreibenden von verschiedenen Anwaltskanzleien bzw. Institutionen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erhalten. Die Abmahnungen erfolgten aus den unterschiedlichsten Gründen.

Auch haben zum Teil Privatpersonen, die für  Gewerbetreibende gehalten wurden, solche wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen erhalten. In den Abmahnungen wird ausgeführt, dass der Adressat sich wettbewerbswidrig verhalten habe bzw. angeblich bestimmte  Wettbewerbsverstöße begangen habe. Beispielsweise haben folgende Kanzleien bzw. Institutionen solche wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen verschickt:

Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin im Auftrag der AlbaTrezz GmbH,

Diesel/ Schmitt/ Ammer Rechtsanwälte aus Trier im Auftrag der Onlineversand Leipzig GmbH,  

Rechtsanwalt Elmar E. Günther aus Hamburg im Auftrag der Günther & Günther GmbH,

bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB im Auftrag der The Swatch Group Management Services AG,

Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln im Auftrag des Herrn Segel Reit,

Die ausgesprochenen Abmahnungen haben dabei ganz unterschiedliche Anknüpfungspunkte. Je nach Auftraggeber und abmahnender Kanzlei werden unterschiedliche Verstöße vorgeworfen.  So werden z.B. Sachverhalte abgemahnt, die einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren WettbewerbUWG begründen sollen.

 

- Angeblicher gewerblicher Account auf der Online-Verkaufsplattform ebay ohne Widerrufsbelehrung bzw. Impressum (Anbieterkennzeichnung)

- falsche Angabe der Postleitzahl (PLZ) auf einer Immobilienplattform

- Vorwurf von Produktnachahmungen (Plagiat)

- fehlende oder unzureichende Kennzeichnung  nach dem Elektrogesetzes (ElektroG)

 

Diese zum Teil unterschiedlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen haben einige Punkte gemeinsam:

1. Es werden Verstöße gegen Wettbewerbsrecht geltend gemacht,

2. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

In einigen Abmahnungen werden Rechtsanwaltskosten geltend gemacht, in anderen wird zunächst Auskunft verlangt um so evtl. bestehende Schadenersatzansprüche berechnen zu können.

Bitte reagieren Sie nicht hektisch oder unbedacht auf die Abmahnung. Auch sollten Sie von ungeprüften und überstürzten Zahlungen oder Unterlassungserklärungen Abstand nehmen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der Erfahrung mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hat. Gerade bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind häufig jede Menge Details zu beachten. Ein fachkundiger Rechtsanwalt  kann eine sogenannte "modifizierte" und auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Unterlassungserklärung für Sie erstellen. Auch ist häufig eine Herabsenkung der geforderten Beträge möglich.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch. Wir vertreten Sie bundesweit.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de