Werbung mit dem Begriff "versicherter Versand" ohne getrennte Ausweisung der Versicherungskosten

Werbung mit dem Begriff "versicherter Versand" ohne getrennte Ausweisung der Versicherungskosten
19.04.2016138 Mal gelesen
Aktuell liegt mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen der Werbung mit dem Begriff "versicherter Versand" ohne getrennte Ausweisung der Versicherungskosten zur Bearbeitung vor.

Aktuell liegt mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen der Werbung mit dem Begriff "versicherter Versand" ohne getrennte Ausweisung der Versicherungskosten zur Bearbeitung vor. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Bedeutung einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.

Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche aus einer Abmahnung

Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche erhoben.

Erst einmal geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Bei einer berechtigten Abmahnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Daneben regelt das Gesetz  Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Besonders wichtig: Der Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Das gilt einmal aus rechtlichen Gründen, zum anderen auch aus finanziellen Erwägungen. Vor allem stellt sich die Frage, ob wegen des Unterlassungsanspruchs eine einstweilige Verfügung droht oder eine Unterlassungsklage erhoben werden kann. Der Unterlassungsanspruch führt bei Gericht zu sehr hohen Kosten. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Gerade Unternehmer, die langfristig planen müssen, müssen daher sorgfältig abwägen.

Der Erstattungsanspruch andererseits steht nicht so sehr im Vordergrund. Auch bei hohen Kosten im Einzelfall gilt es hier, die einzelnen Ansprüche richtig zu würdigen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. In jedem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu beauftreagen. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Nach Fristablauf droht ein gerichtliches Verfahren.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.

  1.     Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
  2.     Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  3.     Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung zu ignorieren
  4.     Notieren Sie die gesetzten Fristen
  5.     Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und lassen sich beraten


Gern stehe ich Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit zur Seite.