Wer zahlt weiterhin die Miete, wenn der Ehepartner aus der Wohnung auszieht?

Familie und Ehescheidung
18.10.2016261 Mal gelesen
Wenn Sie bei Trennung oder Scheidung aus der von Ihnen allein angemieteten Ehewohnung ausziehen, klären Sie unbedingt rechtzeitig, wer die Miete weiter zahlt, wenn der erwerbslose Ehepartner weiterhin, gegebenenfalls auch mit den Kindern, in der Wohnung bleibt

Wenn Sie bei Trennung oder Scheidung aus der von Ihnen allein angemieteten Ehewohnung ausziehen, klären Sie unbedingt rechtzeitig, wer die Miete weiter zahlt, wenn der erwerbslose Ehepartner weiterhin, gegebenenfalls auch mit den Kindern, in der Wohnung bleibt

Sonst gibt es später Probleme:

Dem weichenden Ehepartner ist nur dann eine Nutzungsvergütung zuzusprechen, wenn der in der Wohnung verbleibende Ehegatte wirtschaftlich potent ist und daher nicht besonders schutzwürdig ist. Anderenfalls können Sie als Ausziehender keinen oder nur eine geringe Nutzungsentschädigung von dem Ehegatten verlangen, der in der Wohnung bleibt. Sie bleiben aber gegenüber dem Vermieter verpflichtet, die Miete weiter zu zahlen.