"Wer ist wirklich mein Vater?" fragt sich das "Kuckuckskind" und seine "Väter", wenn die Mutter schweigt...

Familie und Ehescheidung
18.10.2016251 Mal gelesen
Unterhaltskosten des Scheinvaters sollen nur noch für zwei Jahre zurückgefordert werden können, und nicht für die gesamte Zeit der Zahlung des Unterhalts für ein „Kuckuckskind“.

Bereits im Juli 2013 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang und Auskunft gestärkt worden.

Jetzt ist eine weitere Gesetzesinitiative auf dem Weg.

Unterhaltskosten des Scheinvaters sollen nur noch für zwei Jahre zurückgefordert werden können, und nicht für die gesamte Zeit der Zahlung des Unterhalts für ein "Kuckuckskind".

(vgl. Kloster-Harz, Gesetz zur Stärkung des Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang und Auskunft" in FamFR 15/2013, S. 337 ff.)