Wenn eine Kündigung dem Ehegatten der Arbeitnehmerin außerhalb der Wohnung übergeben wird, geht die Kündigung dann zu? Bundesarbeitsgerichts-Urteil

Arbeit Betrieb
02.09.2011515 Mal gelesen
Wenn eine Kündigung dem Ehegatten der Arbeitnehmerin außerhalb der Wohnung übergeben wird, geht die Kündigung dann zu? Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9.6.2011, 6 AZR 687/09 heißt es im Leitsatz: 

Leben Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung und sind sie deshalb nach der Verkehrsanschauung füreinander als Empfangsboten anzusehen, gelangt eine an einen der Ehegatten gerichtete Willenserklärung grundsätzlich auch dann in dessen Macht- und Zugriffsbereich, wenn sie dem anderen Ehegatten außerhalb der Wohnung übermittelt wird.

Die Entscheidung ist aus folgenden Gründen wichtig: Als Willenserklärung unter Abwesenden wird die Kündigung gemäß § 130 Abs. 1 BGB erst mit Zugang wirksam. Das Risiko der Übermittlung und des Zugangs der Kündigung - dass also dem Kündigungsgegner diese zugegangen ist - trägt der Kündigende. Wichtig war das in dem streitgegenständlichen Fall für die Frage, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Die Arbeitnehmerin wollte dabei mit einer Klage festgestellt wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet worden war. Die Kündigung war dem Ehegatten außerhalb der Wohnung in Abwesenheit der Arbeitnehmerin übergeben worden. Während das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben hatte, hatte das Landesarbeitsgericht diese abgewiesen. Mit der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht dagegen hatte die Arbeitnehmerin keinen Erfolg. 

Nach dem Urteil des BAG hatte das LAG die Klage zu Recht abgewiesen. Nach der Verkehrsanschauung sei der Ehemann der Klägerin bei der Übergabe der Kündigung am Nachmittag des 31. Januar 2008 Empfangsbote gewesen. Es würde dem nicht entgegenstehen, dass der Ehemann die Kündigung außerhalb der Wohnung entgegengenommen hätte. Vielmehr sei entscheidend, dass unter normalen Umständen nach der Rückkehr des Ehemanns in die gemeinsame Wohnung damit zu rechnen gewesen sei, dass er das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers seiner Frau weiterleiten würde.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
- Wirtschaftsmediatorin (IHK) -
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