Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Autohaus Mailand GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Mailand, Kreuzbreite 11, 31675 Bückeburg

Wettbewerbs- und Markenrecht
10.01.20141126 Mal gelesen
Uns wird eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Autohaus Mailand GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Mailand, Kreuzbreite 11, 31675 Bückeburg, welche durch die Rechtsanwälte Keller & Niemann, 31683 Obernkirchen, ausgesprochen wird, zur Prüfung vorgelegt.

Betroffen von der Abmahnung der Autohaus Mailand GmbH ist ein Angebot eines Mitbewerbers im Bereich Gebrauchtwagen.

Im Rahmen eine Angebotes über einen Gebrauchtwagen soll ohne weitere Erläuterung mit einer Finanzierung geworben worden sein.

Die Autohaus Mailand GmbH sieht hier einen Verstoß gegen § 6a PAngV, welcher bei Angeboten zum Abschluss von Kreditverträgen entsprechende Pflichtangaben vorsieht.

Im uns vorliegenden Fall hat der Adressat auf die Abmahnung nicht reagiert. Das Autohaus Mailand GmbH hat daraufhin eine einstweilige Verfügung beim LG Hannover erwirkt, welches den Streitwert mit 10.000,00 EUR taxiert hat.

In der Vergangenheit hatten wir bereits hier über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Autohaus Mailand GmbH mit der gleichen Thematik berichtet.

Wir beraten bundesweit !

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Leiers

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