Weitere Abmahnungen der CODE.AG durch Rechtsanwalt Matthias Husslein (Rechtsanwaltskanzlei H-G-H

Weitere Abmahnungen der CODE.AG durch Rechtsanwalt Matthias Husslein (Rechtsanwaltskanzlei H-G-H
23.06.2014697 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr Schenk

Zwischenzeitlich liegen uns weitere Abmahnungen der CODE.AG GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor. Ausgesprochen wurden die Abmahnungen durch Herrn Rechtsanwalt Matthias Husslein.

Es geht um angebliche Verstöße wegen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung. Seit dem 13.06.2014 gilt das neue Verbraucherrecht, und die Verwendung der alten Widerrufsbelehrung ist nunmehr abmahnfähig.

Die CODE.AG mahnt diese Verstöße ab. In der Abmahnung werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 347,60 € (Streitwert 3.500 €) verlangt.

Nach unserer Auffassung gibt es gewissen Ungereimtheiten, die auf eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung hinweisen könnten. Derzeit sammeln wir noch weitere Informationen.

Wir empfehlen in jedem Fall einen auf Wettbewerbsrecht und/oder E-Commerce Recht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite. Natürlich können wir Ihnen auch rechtssichere Texte zur Verfügung stellen, um unnötige Abmahnungen zu vermeiden.

Wir bitten Sie auch wenn sie uns nicht beauftragen wollen uns die Abmahnung zur Verfügung zu stellen, damit wir uns einen Überblick über den Umfang der ausgesprochenen Abmahnungen machen zu können.

Wir haben Erfahrung aus mehren tausend Abmahnungen!

Wir bieten kompetente Beratung und Vertretung zum festen Pauschalpreis.

Wir vertreten selbstverständlich deutschlandweit.

Weitere Infos unter www.dr-schenk.net

Kostenlose Ersteinschätzung unter 0800 3331030 oder senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net.