Weitere Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH vom 11.09.2014 an dem PC-Spielwerk „Total War – Rome II“ FORDERUNG: 800,00€

Weitere Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH vom 11.09.2014 an dem PC-Spielwerk „Total War – Rome II“ FORDERUNG: 800,00€
15.09.2014285 Mal gelesen
Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH zur rechtlichen Überprüfung vor.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Urheberechtsverletzung an dem PC-Spielwerk "Total War - Rome II" durch öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse zugrunde.
Wie Sie sich richtig verhalten!


Bereits kurz nach Erhalt dieser Art von Abmahnungen passieren die häufigsten Fehler. Immer wieder berichten uns Mandanten, dass Sie kurz davor standen, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.


Unserer Ansicht nach handelt es sich bei der vorformulierten Unterlassungserklärung um ein Schuldanerkenntnis.

Wird diese in dieser Form unterzeichnet, können anschließend keine Einwendungen gegen den Vorwurf der Urheberechtsverletzung vorgebracht werden.


Allerdings heißt dies nicht, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll oder muss. Sofern der Vorwurf in der Sache zutrifft, sollte eine modifizierte (abgeänderte) Version der Unterlassungserklärung abgegeben werden. Um hier weitere Fehler zu vermeiden raten wir dazu sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen.


Kostenforderung 800,00€


In dem Abmahnschreiben wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00€ gefordert. Der georderte Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00€ ist unserer Auffassung nach als überhöht zu qualifizieren.


So existiert insbesondere hinsichtlich der Höhe von Lizenschadensersatzbeträgen eine abweichende Rechtsprechung, die deutlich geringere Beträge als angemessen ansieht.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

. Fristen notieren und einhalten
. Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
. Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
. Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
. Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
. Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.


Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates


Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!