Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein sollen Facebook-Reichweitenanalyse / Gefällt mir-Button abschalten, bis 50.000 Euro Bußgeld drohen

anwalt24 Fachartikel
22.08.2011739 Mal gelesen
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz fordert von allen Stellen in Schleswig-Holstein, dass diese ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Bis 50.000 € Bußgeld drohen sonst ab 1. Oktober 2011.

Das erklärt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in seiner Pressemitteilung vom 19.08.2011. Nach der Analyse des ULD verstoßen solche Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG), gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und gegen das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH).

Wenn solche Dienste nicht bis Ende September 2011 deaktiviert werden, so wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen - dazu heißt es in der Pressemitteilung:

"Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro."

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
- Wirtschaftsmediatorin (IHK) -
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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