WealthCap Life Britannia 1: Was können Anleger unternehmen, wenn sie an ihrer Beteiligung zweifeln?

WealthCap Life Britannia 1: Was können Anleger unternehmen, wenn sie an ihrer Beteiligung zweifeln?
11.11.2014207 Mal gelesen
Geschlossene Fonds erfordern Risikobereitschaft und passen daher nicht zu jedem Anleger. Was können Anleger des Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia 1 unternehmen, wenn sie Zweifel hegen, ob sie die „richtige“ Kapitalanlage haben? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Der geschlossene Fonds WealthCap Life Britannia ist eine jener Kapitalanlagen, die das Investitionsobjekt britische Lebensversicherung für sich entdeckten. Doch trotz dieses sicherheitsverheißenden Investitionsziels müssen Anleger bei der Zeichnung einer geschlossenen Beteiligung risikobereit gewesen sein. Denn es handelt sich bei der HVBFF Life Britannia GmbH & Co. Erste KG um eine Kommanditgesellschaft. Schon aufgrund der unternehmerischen Natur ist der Fonds WealthCap Life Britannia 1 keine Kapitalanlage für Anleger, die Sicherheit bzw. absolut verlässliche Renditen suchten.

 

Geschlossenen Fonds sind unternehmerische Beteiligungen mit den entsprechenden Risiken

 

Dies zeigt sich auch in der aktuellen Entwicklung der Fondsgesellschaft. Denn die Anleger müssen zugunsten der Liquidität und weitere Kostenpunkte auf Ausschüttungen verzichten. Doch was können Anleger unternehmen, wenn sie sich fragen, ob mit der Beteiligung am Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia 1 überhaupt die "richtige" Kapitalanlage haben? Wenn Anleger solche Zweifel hegen, dann sollte die Anlageberatung rechtlich überprüft werden.

 

Spricht eine Bank eine Anlageempfehlung aus, so muss sich diese an den Wünschen des Kunden orientieren. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die - passenderweise empfohlene - Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen ein umfassendes Bild der Kapitalanlage zeichnen. Hierzu zählen jene Risiken, die aus der gesellschaftsrechtlichen Natur herrühren. An erster Stelle sind hier Verlustrisiken zu benennen. Im Fall des Fonds WealthCap Life Britannia 1 sind auch auf dessen Besonderheiten hinzuweisen - beispielsweise unterscheiden sich britische und deutsche Lebensversicherungen in grundlegenden Punkten.

 

Fehlerhafte Anlageempfehlungen führen zu Schadensersatzansprüchen

 

Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum.. Wenn Anleger des Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia 1 das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ausgelotet werden, welche rechtlichen Optionen den Anlegern offen stehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen oder andere HVBFF/WealthCap-Lebensversicherungsfonds investierten.

 

Weitere Informationen zum Thema Lebensversicherungsfonds und dem Fonds WealthCap / HVBFF Life Britannia befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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