Was tun gegen negative Bewertungen auf Jameda und Sanego - Erfahren Sie mehr

Was tun gegen negative Bewertungen auf Jameda und Sanego - Erfahren Sie mehr
19.10.2016415 Mal gelesen
Haben Sie eine negative, rufschädigende Ärzte-Bewertung auf Jameda oder Sanego erhalten und möchten sich dagegen wehren? Ich verfüge über langjährige Erfahrung bei der Abwehr und Löschung von Bewertungen. Kontaktieren Sie mich, ich vertrete Ärzte bundesweit.

Negative Bewertungen auf Jameda und Sanego - Rufschädigung vermeiden

Bewertungen spielen heutzutage eine immer größere Rolle, wenn es um die Suche nach einem geeigneten Arzt oder Heilpraktiker geht. Egal ob über den hauseigenen PC, das Tablett oder das Smartphone, der zukünftige Arzt des Vertrauens wird nicht mehr vorrangig auf Empfehlung aufgesucht, sondern anhand von Bewertungen ehemaliger Patienten auf Bewertungsportalen wie Jameda und Sanego. So haben positive und negative Bewertungen einen entscheidenden Einfluss darauf, ob ein potentieller Patient einen Arzt aufsucht oder nicht.

Welche Form von Bewertungen auf Jameda und Sanego sind zulässig?

Grundsätzlich verhält es sich nach stetiger Rechtsprechung so, dass Ärzte und andere Heilberufler es sich gefallen lassen müssen, dass ihre Leistungen von anderen bewertet werden. Dies ist Ausfluss der Meinungsäußerungsfreiheit, welche grundrechtlich geschützt ist. Daher müssen sich Ärzte auch Kritik gefallen lassen, solange die negativen Bewertungen keine Unwahrheiten oder herabsetzende Äußerungen, welche den bewerteten Arzt diffamieren sollen, enthalten. Gleichermaßen verhält es sich mit der Notenvergabe auf Jameda, welche ebenfalls dem Grunde nach von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist. Die Bewertungen dürfen zudem anonym abgegeben werden, sodass der Bewertende sich nicht mit seinem Klarnamen bei Jameda oder Sanego anmelden muss, um eine Bewertung abzugeben.

Unwahre Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen/Schmähkritik sind verboten - Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Die Tatsache, dass der Bewertende seinen Klarnamen im Rahmen der Bewertung nicht nennen muss, sondern anonym bewerten darf, führt in vielen Fällen dazu, dass Bewertungen abgegeben werden, welche rechtsverletzende, insbesondere persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte aufweisen. Zwar sind Bewertungen grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt, sodass ein Arzt auch überspitzte Kritik dulden muss. Jedoch gibt es klare Grenzen, welche überschritten sind, wenn der Bewertende unwahre Tatsachen über den Arzt behauptet oder verbreitet oder wenn die Bewertung Schmähkritik, welche über das Zulässige hinaus geht, enthält. Ein Arzt muss es demnach nicht dulden, dass er beleidigt oder öffentlich herabgesetzt wird. Derartige Bewertungen verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des bewerteten Arztes und sind daher zu unterlassen.

Ansprüche bei Bewertungen, welche das Persönlichkeitsrecht verletzen

Ärzte, welche durch negative, persönlichkeitsrechtsverletzende Bewertungen auf Jameda oder Sanego eine Rufschädigung davon getragen haben, haben unterschiedlichste Ansprüche. Lesen Sie in meinem umfangreichen Beitrag zur Vorgehensweise gegen negative Bewertungen, welche Ansprüche im einzelnen Ihnen zu stehen:

http://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/was-kann-man-gegen-negative-bewertungen-tun-hier-erfahren-sie-mehr-persoenlichkeitsrecht/

Warum sie nicht selbst versuchen sollten, Bewertungen zur Löschung zu bringen

Meine anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Ärztebewertungen hat gezeigt, dass negative Bewertungen schneller und umfassender gelöscht werden, wenn der Arzt durch einen auf Bewertungen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten wird, welcher die Korrespondenz mit den Bewertungsportalen führt. Wenn hingegen Ärzte zunächst allein versuchen, durch laienhafte Argumentation die Entfernung einer Bewertung zu erreichen, kommt es nicht selten zu Teillöschungen der Bewertungen. Den Rest der Bewertungen im Nachgang zur Löschung zu bringen, ist in der Regel schwieriger, als von vornherein mit einer juristisch fundierten Argumentation gegen die Bewertung vorzugehen. Es ist daher dringend anzuraten, nicht auf eigene Faust zu handeln, sondern sich von Anfang an anwaltlicher Unterstützung zu bedienen.

Hinweis: Rechtsschutzversicherungen übernehmen i.d.R. die Deckung für solche Fälle

Wie ich Ihnen bei negativen Bewertungen auf Jameda helfe:

Als Rechtsanwalt für Medienrecht bin ich auf den Bereich der Abwehr und Löschung von Bewertungen spezialisiert. Ich vertrete regelmäßig Ärzte, welche u.a. auf Jameda und Sanego zu Unrecht negativ bewertet wurden.

Ich berate Sie umfassend zu den Erfolgsaussichten in Bezug auf die Beseitigung der Bewertung sowie bezüglich weiterer Ansprüche wie Schadensersatz und Geldentschädigung. Bestehende Ansprüche setze ich konsequent für Sie durch und helfe Ihnen dabei, Ihre Reputation wiederherzustellen.

Wurden auch Sie auf Jameda oder einem anderen Bewertungsportal negativ bewertet und wollen schnellstmöglich die Löschung der Bewertung erreichen, nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf.

Ich vertrete Sie bundesweit.

http://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/

www.law-care.de