Was passiert, wenn Sie ausfallen?

Was passiert, wenn Sie ausfallen?
08.04.2016217 Mal gelesen
Für den Unternehmer sowie auch für den privaten Bereich ist es dringend erforderlich diverse Verfügungen für den Ernstfall bereit zu haben. Solche Verfügungen sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Testament u.ä..

Was passiert, wenn Sie ausfallen?

Für den Unternehmer sowie auch für den privaten Bereich ist es dringend erforderlich diverse Verfügungen für den Ernstfall bereit zu haben. Solche Verfügungen sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Testament u.ä..

Vorsorgevollmacht:

Die Vorsorgevollmacht dient der Vermeidung einer Betreuung. Für den Fall der Handlungsunfähigkeit des Betroffenen wurde eine andere Vertrauensperson zur Wahrnehmung einzelner oder aller persönlicher oder vermögensrechtlicher Angelegenheiten bevollmächtigt.

Betreuungsverfügung:

Diese Verfügung dient der Bestimmung des Betreuers durch den Betroffen, da man mit dieser festlegt, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn eine rechtliche Betreuung erforderlich wird.

Patientenverfügung:

Mit dieser Verfügung entscheidet der Betroffene selbst vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist und man andere nicht entscheiden lassen möchte.

Testament:

Das Testament ist eine Verfügung von Todes wegen welche als einseitige, formbedürftige Willenserklärung des Erblasser eine mögliche Regelung für den Erbfall darstellt, also über das Vermögen des Erblassers im Falle seines Todes Wirkung entfaltet.

Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag.

 

Handlungsunfähigkeit des Unternehmers

Jeder Unternehmer sollte bereits mit Existenzgründung wissen, wie es nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder sogar plötzlichem Tod ohne ihn weitergeht. Diese allgemeinen Lebensrisiken sollten unbedingt abgesichert sein, damit neben der Regelung privater Angelegenheiten auch der reibungslose Ablauf des Geschäftsbetriebs gesichert ist.

Neben der Unternehmensnachfolge sowie der Erbfolge ist auch zu klären, wer bei zeitweiser oder dauerhafter Handlungsunfähigkeit die Geschäfte weiterführt. Diese Vertrauenspersonen bedürfen dann entsprechender Unternehmervorsorgevollmachten, wie beispielsweise einer zeitlich befristeten Vollmacht oder Prokura.

Bei einer GmbH beispielsweise sollte einer Vertrauensperson mittels Vollmacht ermöglicht werden die Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung auszuüben. Hierfür benötigt die Person dann die eine Stimmrechtsvollmacht.

 

Da bei der Erteilung der entsprechenden Vollmachten eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen gelten suchen Sie sich Unterstützung bei der Fertigung der entsprechenden Verfügungen.

Suchen Sie sich auch Unterstützung bereits vorhandene Verträge oder Verfügungen zu optimieren und lassen Sie sich etwaige Konsequenzen aufzeigen.

Rüsten Sie sich unbedingt für den Ernstfall.

 

Wir beraten Sie gern zu all Ihren Rechtsfragen und finden für Sie die beste juristische Lösung.

 

Rechtsanwältin Annett Kleinert,

für Kleinert Rechtsanwälte-Fachanwälte

in der Villa Arndt in Potsdam