Was können die Anleger eines geschlossenen Fonds unternehmen, wenn ihre Kapitalanlage von ihnen Geld fordert?

Was können die Anleger eines geschlossenen Fonds unternehmen, wenn ihre Kapitalanlage von ihnen Geld fordert?
30.07.2014234 Mal gelesen
Geschlossener Fonds sind von wirtschaftlichem Erfolg abhängig – doch nicht jeder Fonds kann die einst getätigten Prognosen erfüllen. Für Anleger kann dies bedeuten, dass ihre Kapitalanlage Geld benötigt und dieses von ihnen fordert. Können sich Anleger in solchen Fällen wehren?

Geschlossenen Fonds erfreuten sich vor einigen Jahren einiger Beliebtheit bei Anlegern, sodass Milliardenbeträge in diese Branche flossen. Doch mittlerweile wird deutlich, dass nicht jede Prognose, wie ein geschlossener Fonds sich entwicklen wird, tatsächlich eintrat. Hatte ein Fonds mit solchen Problemen zu kämpfen, dann wurde Anlegern immer wieder bewusst, dass sie in eine unternehmerische Beteiligung investiert hatten. Denn in einer wirtschaftlich und finanziell schwierigen Situation, wendet sich das Fondsmanagement nicht nur an die Banken, sondern auch an die "Inhaber" - die Anleger. Die konkrete Folge für die Anleger sind oftmals Schreiben, in welchen sie aufgefordert werden, den geschlossenen Fonds finanziell zu stützen.

 

Mit dieser Facette geschlossener Fonds mussten sich bereits die Anleger verschiedener Schiffsfonds, Medienfonds. Leasingfonds und teilweise auch Immobilienfonds auseinandersetzen. Doch nicht jeder Geldwunsch eines geschlossenen Fonds ist auf einen freiwilligen Beitrag zur Unterstützung des angeschlagenen Unternehmens gerichtet. Insbesondere, wenn ein Fonds mit konkreten Forderungen an die Anleger herantrag, ließen betroffene Anleger vor Gericht klären, ob die Geldforderungen berechtigt sind oder nicht.

 

Diese Prozesse beschäftigten auch oberste Gerichte. So hatte der Bundesgerichtshof erst im vergangenen Jahre den Fall eines Schiffsfonds zu entscheiden. Bei jenem Fonds wurden die Anleger aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Denn es handele sich bei den Ausschüttungen um Darlehen, die der Fonds den Anlegern gewährt habe. Nach einer Prüfung der Verträgen des Schiffsfonds entschied der BGH, dass es keine ausreichende vertragliche Grundlage gebe, um die Ausschüttungen zurückzufordern (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

 

Geldforderungen können mit unterschiedlichen rechtlichen Begründungen versehen sein

 

Die Anleger im vom BGH entschiedenen Fall konnten diese Forderungen abwehren. Doch trotz der höchstrichterlichen Entscheidung ist damit nicht abschließend geklärt, ob ein geschlossener Fonds von Anleger Geld fordern kann. Denn die Geldforderung können auch auf andere rechtliche Begründungen versehen werden. Beispielsweise kann ein Fonds sich auf handelsrechtlichen Vorschriften beziehen (§ 172 HGB) und Ausschüttungen zurückfordern. Es gibt auch Fonds, die Forderungen an ihre Anleger weiterreichen. Doch damit noch nicht genug. Gerät der Fonds in die Insolvenz, dann kann auch der Insolvenzverwalter mit Rückzahlungsforderungen an die Anleger herantreten.

 

Schon diese grobe Skizzierung lässt erahnen, dass es sich wegen der unterschiedlichen rechtlichen Ansatzpunkte für die Geldforderungen um ein komplexes Thema handelt. Neben den unterschiedlich zu behandelnden rechtliche Begründungen, verfügt auch jeder geschlossene Fonds über ein eigenes Vertragswerk. Auch die Verträge können Einfluss auf die rechtliche Beurteilung haben. Angesichts dieser vielen Faktoren gibt daher auch keine Patentlösung. Jedoch ist nicht jede Forderung bestandskräftig ist - dies zeigt bereits das BGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass es sich lohnen kann, Geldforderungen eines geschlossenen Fonds anwaltlich überprüfen zu lassen.

 

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