Was können Anleger unternehmen, wenn ein geschlossener Fonds Ausschüttungen zurückfordert oder sonstige Geldforderungen stellt?

Was können Anleger unternehmen, wenn ein geschlossener Fonds Ausschüttungen zurückfordert oder sonstige Geldforderungen stellt?
02.08.2014217 Mal gelesen
Anleger einiger geschlossener musste sich bereits mit der Kehrseite einer unternehmerischen Beteiligung auseinandersetzen: Rückforderung von Ausschüttungen oder ähnliche Forderungen. Können sich Anleger gegen solche Forderungen zur Wehr setzen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Geschlossene Fonds sind - wie alle Unternehmen - von wirtschaftlichem Erfolg abhängig. Wenn dieser nicht wie eintritt, dann hat dies für die Anleger des Fonds oftmals deutlich spürbare Konsequenzen. Während einige Fondsgesellschaften auf Sanierungskonzepte mit einer freiwilligen Beteiligung der Anleger setzen, konfrontieren andere Fonds ihre Anleger mit bezifferten Forderungen. Diese Forderungen können beispielsweise als Rückforderung von Ausschüttungen begründet werden. Da bisweilen erhebliche Geldsummen zur Debatte stehen, entbrannten Rechtsstreite, ob die konkreten Geldforderungen berechtigt sind oder nicht.


Entsprechende Streitigkeiten wurden bereits vor obersten Gerichten ausgetragen. So musste der Bundesgerichtshof letztes Jahr den Fall eines Schiffsfonds beurteilen, welcher erhaltene Ausschüttungen mit der Begründung zurückforderte, dass die Ausschüttungen vertraglich vereinbarte Darlehen für die Anleger gewesen seien. Nach einer Prüfung der Verträgen des Schiffsfonds entschied der BGH, dass es keine ausreichende vertragliche Grundlage gebe, um die Ausschüttungen zurückzufordern (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).


Forderungen können mit unterschiedlichen Begründungen versehen sein



Die Schiffsfonds-Anleger, über deren Fall der Bundesgerichtshof entschied, konnten die Geldforderungen ihres Fonds abwehren. Allerdings ist damit damit nicht abschließend geklärt, ob ein geschlossener Fonds von Anleger Geld fordern kann. Denn es gibt neben der Rückforderung von darlehenshalber gewährten Forderungen auch andere rechtliche Begründungen, auf die sich ein geschlossener Fonds beziehen kann. Beispielsweise können die Zahlungsbegehren mit handelsrechtlichen Vorschriften - insbesondere § 172 des Handelsgesetzbuchs (HGB) - begründet werden.


Geschlossene Fonds können auch die Forderungen von Dritten an ihre Anleger weiterreichen. Der geschlossene Immobilienfonds HCI Holland VIII forderte von dessen Anlegern Anfang 2014 die Rückzahlung von Ausschüttungen und verwies auf noch nicht bediente Bankenforderungen. Doch damit noch nicht genug. Gerät der Fonds in die Insolvenz, dann kann auch der Insolvenzverwalter mit Rückzahlungsforderungen an die Anleger herantreten.



Es gibt vielfältige Begründungsmöglichkeiten für die Geldforderungen. Ob eine solche Forderung tatsächlich gerechtfertigt ist, hängt von Gesetzen, aber auch von den jeweiligen Verträgen des geschlossenen Fonds ab. Jeder dieser Faktoren beeinflusst die rechtliche Beurteilung. Es handelt sich um ein komplexes Thema, bei dem es keine Patentlösung gibt, die zu allen geschlossenen Fonds passt. Jedoch ist nicht jede Forderung bestandskräftig ist - dies zeigt bereits das BGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass es sich lohnen kann, Geldforderungen eines geschlossenen Fonds anwaltlich überprüfen zu lassen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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