Was ist eine Kopfpauschale ? Höhe und die Auswirkungen der geplanten Gesundheitsprämie für Bürger und Arbeitgeber...

Fachartikel aus dem Bereich Gesundheit, Arzthaftung und Krankenversicherung - 06.02.2010 - 6.100 mal gelesen, 1 mal kommentiert.
Bei der Kopfpauschale (Gesundheitsprämie) handelt es sich um ein pauschales Vergütungssystem zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses hat das Ziel die Lohnkosten von den Gesundheitskosten abzukoppeln, um so die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.
 
Die Kopfpauschale (auch Gesundheitsprämie genannt) bewegt spätestens seit dem Koalitionsvertrag (ab Punkt  9. Seite 84 ff.} [1] der schwarz-gelben Bundesregierung wieder die Gemüter.
Pro oder Kontra ?
Die Politiker diskutieren und streiten wieder öffentlich und nutzen dabei die dankbaren Medien zu ihrer parteipolitischen Profilierung. Denn nach der Wahl ist vor der Wahl.
 
Historie
Der Vorschlag, Kopfprämien zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzuführen, ist nicht neu. Bereits im Jahr 1966 [2] wurde diese Idee diskutiert, allerdings konnte sie sich politisch nicht durchsetzen. Jedoch wird im Bereich der ambulanten Versorgung das Honorarvolumen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf der Basis von Kopfpauschalen abgerechnet. Die Finanzierung der GKV blieb hingegen bislang einkommensorientiert und auf bestimmte Einkommensarten beschränkt, obwohl durch die Existenz der Beitragsbemessungsgrenze die Beiträge von Einkommensbeziehern oberhalb dieser Grenze wie Kopfprämien wirken.

Auswirkung für den Bürger
Dabei fällt für grundsätzlich für jeden Erwachsenen (also pro Kopf) ein einheitlicher monatlicher Beitrag für die Krankenversicherung an. Ehepartner sind nicht mitversichert, denn die gesonderte Pauschale fällt für jeden volljährigen Erwachsenen in gleicher Höhe an. Der Duisburger Gesundheitsökonom Jürgen Wasem sagte im Oktober 2009 in "Der Welt", dass die Höhe der Kopfpauschale 100 bis 110 Euro monatlich betragen werde (Ärzteblatt).
Während ältere Modelle noch eine eigenständige reduzierte Pauschale für Kinder vorsahen, sehen die neuen Konzepte derzeit (noch) keine Beitragspflicht für Kinder vor, soweit sie sich noch nicht in einer versicherungspflichtigen Ausbildung  befinden.
Sozial Schwache will man entweder über die Einkommensteuer oder durch staatliche Direktzahlungen entlasten.

Achtung neuer Einkommensbegriff
Das maßgebliche Einkommen der Bürger setzt sich wie folgt zusammen. Zu dem bisherigen maßgeblichen Arbeitseinkommen werden alle weiteren Einkünfte wie Mieteinkommen, Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinseinkünfte) usw. hinzugerechnet.
 
Auswirkung für Arbeitgeber
Der bruttolohnabhängige Beitragsanteil des Arbeitgebers würde auch bei 7,0 % des Bruttoeinkommens fixiert und damit von zukünftig steigenden Gesundheitskosten abgekoppelt. Damit der Anstieg der Lohnnebenkosten gestoppt wird, gehen künftige Beitragserhöhungen dann allein zu Lasten der Arbeitnehmer.
 
Weitere Informationen
a)  Bereits im Jahr 2004 verfasste das Internationale Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) und Institut für Volkswirtschaftslehre, Universität Augsburg mit Forschungsgeldern der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung eine lesenswerte Studie(2) zu den Auswirkungen der Kopfpauschale.
b)  Kopfpauschale / Gesundheitsprämie Wikipedia
c)  Bürgerversicherung Wikipedia

Ausblick
Der Koalitionsvertrag sieht vor das Beitragssystem der Krankenversicherungen grundlegend zu verändern. Der Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler verknüpft inzwischen sogar seine politische Zukunft als Minister (vgl. bspw. Spiegel-Online oder Tagesspiegel) mit der Einführung der Kopfpauschale. Zur Vermeidung von Unsicherheiten bei Bürgern, Versicherten und den gesetzlichen Krankenversicherungen sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) möglichst bald seine Pläne zur Kopfpauschale vorstellen oder deutlich klarstellen, dass man entgegen der Koalitionsvereinbarung doch am jetzigen Beitragssystem festhalten will.
(Der Fachbeitrag wird fortgeführt)

Burkhard Goßens vCard
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Der Autor ist Anwalt für Gesundheitsrecht und Vorsitzender des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V. .
 
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Auszug aus dem Koalitionsvertrag Seite 85 f. (1)
Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes
 
Wir wollen, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen,  Alter,  sozialer  Herkunft  und  gesundheitlichem  Risiko  weiterhin  die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können.
 
Aufgrund  des  medizinischen  und  medizinisch-technischen  Fortschritts  und  des demographischen Wandels  müssen  Struktur,  Organisation  und  Finanzierung  der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden. Dabei darf keine Generation über Gebühr belastet werden.
 
Wettbewerb der Krankenversicherungen wirkt als ordnendes Prinzip mit den Zielen der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung. 
 
Wir wollen, dass die Krankenversicherungen genügend Spielraum erhalten, um im Wettbewerb  gute  Verträge  gestalten  zu  können  und  regionalen  Besonderheiten gerecht zu werden. Der Weg  in  die  Einheitskasse  und  ein  staatlich  zentralistisches  Gesundheitssystem  sind  der falsche Weg,  um  die  zukünftigen  Herausforderungen  bürgernah zu bewältigen. 
 
Die Finanzierbarkeit muss auch mittel- und langfristig gewährleistet sein. 
 
Der Gesundheitsmarkt ist der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungssektor in Deutschland. 
 
Beitrag und Leistung müssen in einem adäquaten Verhältnis stehen. Es braucht zudem Anreize für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten.
 
Die Versicherten sollen auf der Basis des bestehenden Leistungskatalogs soweit wie möglich ihren Krankenversicherungsschutz selbst gestalten können.
 
Wir  wollen  einen  Einstieg  in  ein  gerechteres,  transparenteres  Finanzierungssystem.  Der  Morbi-RSA  wird  auf  das  notwendige  Maß  reduziert,  vereinfacht  sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen gestaltet. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet durch ein prognostiziertes Defizit, das sich sowohl aus krisenbedingten  Beitragsausfällen  als  auch  gesundheitssystemimmanenten  Ausgabensteigerungen (Demographie, Innovationskosten, Fehlwirkungen) zusammensetzt.
 
Kurzfristige Maßnahmen umfassen 2 Komponenten:
1.  Krisenbedingte  Einnahmeausfälle  dürfen  nicht  alleine  den  Versicherten  aufgebürdet  werden,  deshalb  werden  gesamtstaatliche  flankierende  Maßnahmen zur Überbrückung der Krise erfolgen. 
2.  Unnötige Ausgaben sind zu vermeiden.
 
Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr  Beitragsautonomie,  regionalen  Differenzierungsmöglichkeiten  und  einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten  wollen,  bleibt  der  Arbeitgeberanteil  fest.  Zu  Beginn  der  Legislaturperiode wird  eine  Regierungskommission  eingesetzt,  die  die  notwendigen  Schritte  dazu festlegt.
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Weitere Informationen zum Gesundheitsrecht unter http://www.gesundheitsrecht.info/

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Autor: Assessor Stephan Koehl Datum: 04:18 15.05.2010

Sehr geehrter Herr Goßens, schönen Dank für diese leicht verständliche Erklärung der "Kopfpauschale"! Mit freundlichen Grüßen aus Kassel Stephan Koehl