Was ist eine Kopfpauschale ? Höhe und die Auswirkungen der geplanten Gesundheitsprämie für Bürger und Arbeitgeber...
Fachartikel aus dem Bereich Gesundheit, Arzthaftung und Krankenversicherung - 06.02.2010 - 6.100 mal gelesen, 1 mal kommentiert.
Bei der Kopfpauschale (Gesundheitsprämie) handelt es sich um ein pauschales Vergütungssystem zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses hat das Ziel die Lohnkosten von den Gesundheitskosten abzukoppeln, um so die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.
Auswirkung für Arbeitgeber
Der bruttolohnabhängige Beitragsanteil des Arbeitgebers würde auch bei 7,0 % des Bruttoeinkommens fixiert und damit von zukünftig steigenden Gesundheitskosten abgekoppelt. Damit der Anstieg der Lohnnebenkosten gestoppt wird, gehen künftige Beitragserhöhungen dann allein zu Lasten der Arbeitnehmer.
Der vorgenannte Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Er stellt keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der hier gegebenen allgemeinen Hinweise ist ausgeschlossen. Diese wird nur bei individueller Beratung übernommen. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung von Burkhard Goßens, Rechtsanwälte Berlin, Ahornallee 10, 14050 Berlin. Bildnachweis:http://de.fotolia.com/s
Die Kopfpauschale (auch Gesundheitsprämie genannt) bewegt spätestens seit dem Koalitionsvertrag (ab Punkt 9. Seite 84 ff.} [1] der schwarz-gelben Bundesregierung wieder die Gemüter.
Pro oder Kontra ? Die Politiker diskutieren und streiten wieder öffentlich und nutzen dabei die dankbaren Medien zu ihrer parteipolitischen Profilierung. Denn nach der Wahl ist vor der Wahl.
Pro oder Kontra ? Die Politiker diskutieren und streiten wieder öffentlich und nutzen dabei die dankbaren Medien zu ihrer parteipolitischen Profilierung. Denn nach der Wahl ist vor der Wahl.
Historie
Der Vorschlag, Kopfprämien zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzuführen, ist nicht neu. Bereits im Jahr 1966 [2] wurde diese Idee diskutiert, allerdings konnte sie sich politisch nicht durchsetzen. Jedoch wird im Bereich der ambulanten Versorgung das Honorarvolumen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf der Basis von Kopfpauschalen abgerechnet. Die Finanzierung der GKV blieb hingegen bislang einkommensorientiert und auf bestimmte Einkommensarten beschränkt, obwohl durch die Existenz der Beitragsbemessungsgrenze die Beiträge von Einkommensbeziehern oberhalb dieser Grenze wie Kopfprämien wirken.
Auswirkung für den Bürger
Dabei fällt für grundsätzlich für jeden Erwachsenen (also pro Kopf) ein einheitlicher monatlicher Beitrag für die Krankenversicherung an. Ehepartner sind nicht mitversichert, denn die gesonderte Pauschale fällt für jeden volljährigen Erwachsenen in gleicher Höhe an. Der Duisburger Gesundheitsökonom Jürgen Wasem sagte im Oktober 2009 in "Der Welt", dass die Höhe der Kopfpauschale 100 bis 110 Euro monatlich betragen werde (Ärzteblatt).
Während ältere Modelle noch eine eigenständige reduzierte Pauschale für Kinder vorsahen, sehen die neuen Konzepte derzeit (noch) keine Beitragspflicht für Kinder vor, soweit sie sich noch nicht in einer versicherungspflichtigen Ausbildung befinden.
Sozial Schwache will man entweder über die Einkommensteuer oder durch staatliche Direktzahlungen entlasten.
Achtung neuer Einkommensbegriff
Das maßgebliche Einkommen der Bürger setzt sich wie folgt zusammen. Zu dem bisherigen maßgeblichen Arbeitseinkommen werden alle weiteren Einkünfte wie Mieteinkommen, Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinseinkünfte) usw. hinzugerechnet.
Auswirkung für den Bürger
Dabei fällt für grundsätzlich für jeden Erwachsenen (also pro Kopf) ein einheitlicher monatlicher Beitrag für die Krankenversicherung an. Ehepartner sind nicht mitversichert, denn die gesonderte Pauschale fällt für jeden volljährigen Erwachsenen in gleicher Höhe an. Der Duisburger Gesundheitsökonom Jürgen Wasem sagte im Oktober 2009 in "Der Welt", dass die Höhe der Kopfpauschale 100 bis 110 Euro monatlich betragen werde (Ärzteblatt).
Während ältere Modelle noch eine eigenständige reduzierte Pauschale für Kinder vorsahen, sehen die neuen Konzepte derzeit (noch) keine Beitragspflicht für Kinder vor, soweit sie sich noch nicht in einer versicherungspflichtigen Ausbildung befinden.
Sozial Schwache will man entweder über die Einkommensteuer oder durch staatliche Direktzahlungen entlasten.
Achtung neuer Einkommensbegriff
Das maßgebliche Einkommen der Bürger setzt sich wie folgt zusammen. Zu dem bisherigen maßgeblichen Arbeitseinkommen werden alle weiteren Einkünfte wie Mieteinkommen, Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinseinkünfte) usw. hinzugerechnet.
Auswirkung für Arbeitgeber
Der bruttolohnabhängige Beitragsanteil des Arbeitgebers würde auch bei 7,0 % des Bruttoeinkommens fixiert und damit von zukünftig steigenden Gesundheitskosten abgekoppelt. Damit der Anstieg der Lohnnebenkosten gestoppt wird, gehen künftige Beitragserhöhungen dann allein zu Lasten der Arbeitnehmer.
Weitere Informationen
a) Bereits im Jahr 2004 verfasste das Internationale Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) und Institut für Volkswirtschaftslehre, Universität Augsburg mit Forschungsgeldern der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung eine lesenswerte Studie(2) zu den Auswirkungen der Kopfpauschale.
b) Kopfpauschale / Gesundheitsprämie Wikipedia
c) Bürgerversicherung Wikipedia
Ausblick
Der Koalitionsvertrag sieht vor das Beitragssystem der Krankenversicherungen grundlegend zu verändern. Der Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler verknüpft inzwischen sogar seine politische Zukunft als Minister (vgl. bspw. Spiegel-Online oder Tagesspiegel) mit der Einführung der Kopfpauschale. Zur Vermeidung von Unsicherheiten bei Bürgern, Versicherten und den gesetzlichen Krankenversicherungen sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) möglichst bald seine Pläne zur Kopfpauschale vorstellen oder deutlich klarstellen, dass man entgegen der Koalitionsvereinbarung doch am jetzigen Beitragssystem festhalten will.
(Der Fachbeitrag wird fortgeführt)
Burkhard Goßens vCard
____________
Der Autor ist Anwalt für Gesundheitsrecht und Vorsitzender des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V. .
a) Bereits im Jahr 2004 verfasste das Internationale Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) und Institut für Volkswirtschaftslehre, Universität Augsburg mit Forschungsgeldern der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung eine lesenswerte Studie(2) zu den Auswirkungen der Kopfpauschale.
b) Kopfpauschale / Gesundheitsprämie Wikipedia
c) Bürgerversicherung Wikipedia
Ausblick
Der Koalitionsvertrag sieht vor das Beitragssystem der Krankenversicherungen grundlegend zu verändern. Der Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler verknüpft inzwischen sogar seine politische Zukunft als Minister (vgl. bspw. Spiegel-Online oder Tagesspiegel) mit der Einführung der Kopfpauschale. Zur Vermeidung von Unsicherheiten bei Bürgern, Versicherten und den gesetzlichen Krankenversicherungen sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) möglichst bald seine Pläne zur Kopfpauschale vorstellen oder deutlich klarstellen, dass man entgegen der Koalitionsvereinbarung doch am jetzigen Beitragssystem festhalten will.
(Der Fachbeitrag wird fortgeführt)
Burkhard Goßens vCard
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Der Autor ist Anwalt für Gesundheitsrecht und Vorsitzender des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V. .
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Auszug aus dem Koalitionsvertrag Seite 85 f. (1)
Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes
Wir wollen, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko weiterhin die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können.
Aufgrund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und des demographischen Wandels müssen Struktur, Organisation und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden. Dabei darf keine Generation über Gebühr belastet werden.
Wettbewerb der Krankenversicherungen wirkt als ordnendes Prinzip mit den Zielen der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung.
Wir wollen, dass die Krankenversicherungen genügend Spielraum erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge gestalten zu können und regionalen Besonderheiten gerecht zu werden. Der Weg in die Einheitskasse und ein staatlich zentralistisches Gesundheitssystem sind der falsche Weg, um die zukünftigen Herausforderungen bürgernah zu bewältigen.
Die Finanzierbarkeit muss auch mittel- und langfristig gewährleistet sein.
Der Gesundheitsmarkt ist der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungssektor in Deutschland.
Beitrag und Leistung müssen in einem adäquaten Verhältnis stehen. Es braucht zudem Anreize für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten.
Die Versicherten sollen auf der Basis des bestehenden Leistungskatalogs soweit wie möglich ihren Krankenversicherungsschutz selbst gestalten können.
Wir wollen einen Einstieg in ein gerechteres, transparenteres Finanzierungssystem. Der Morbi-RSA wird auf das notwendige Maß reduziert, vereinfacht sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen gestaltet. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet durch ein prognostiziertes Defizit, das sich sowohl aus krisenbedingten Beitragsausfällen als auch gesundheitssystemimmanenten Ausgabensteigerungen (Demographie, Innovationskosten, Fehlwirkungen) zusammensetzt.
Kurzfristige Maßnahmen umfassen 2 Komponenten:
1. Krisenbedingte Einnahmeausfälle dürfen nicht alleine den Versicherten aufgebürdet werden, deshalb werden gesamtstaatliche flankierende Maßnahmen zur Überbrückung der Krise erfolgen.
2. Unnötige Ausgaben sind zu vermeiden.
Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest. Zu Beginn der Legislaturperiode wird eine Regierungskommission eingesetzt, die die notwendigen Schritte dazu festlegt.
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Auszug aus dem Koalitionsvertrag Seite 85 f. (1)
Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes
Wir wollen, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko weiterhin die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können.
Aufgrund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und des demographischen Wandels müssen Struktur, Organisation und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden. Dabei darf keine Generation über Gebühr belastet werden.
Wettbewerb der Krankenversicherungen wirkt als ordnendes Prinzip mit den Zielen der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung.
Wir wollen, dass die Krankenversicherungen genügend Spielraum erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge gestalten zu können und regionalen Besonderheiten gerecht zu werden. Der Weg in die Einheitskasse und ein staatlich zentralistisches Gesundheitssystem sind der falsche Weg, um die zukünftigen Herausforderungen bürgernah zu bewältigen.
Die Finanzierbarkeit muss auch mittel- und langfristig gewährleistet sein.
Der Gesundheitsmarkt ist der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungssektor in Deutschland.
Beitrag und Leistung müssen in einem adäquaten Verhältnis stehen. Es braucht zudem Anreize für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten.
Die Versicherten sollen auf der Basis des bestehenden Leistungskatalogs soweit wie möglich ihren Krankenversicherungsschutz selbst gestalten können.
Wir wollen einen Einstieg in ein gerechteres, transparenteres Finanzierungssystem. Der Morbi-RSA wird auf das notwendige Maß reduziert, vereinfacht sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen gestaltet. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet durch ein prognostiziertes Defizit, das sich sowohl aus krisenbedingten Beitragsausfällen als auch gesundheitssystemimmanenten Ausgabensteigerungen (Demographie, Innovationskosten, Fehlwirkungen) zusammensetzt.
Kurzfristige Maßnahmen umfassen 2 Komponenten:
1. Krisenbedingte Einnahmeausfälle dürfen nicht alleine den Versicherten aufgebürdet werden, deshalb werden gesamtstaatliche flankierende Maßnahmen zur Überbrückung der Krise erfolgen.
2. Unnötige Ausgaben sind zu vermeiden.
Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest. Zu Beginn der Legislaturperiode wird eine Regierungskommission eingesetzt, die die notwendigen Schritte dazu festlegt.
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Der vorgenannte Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Er stellt keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der hier gegebenen allgemeinen Hinweise ist ausgeschlossen. Diese wird nur bei individueller Beratung übernommen. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung von Burkhard Goßens, Rechtsanwälte Berlin, Ahornallee 10, 14050 Berlin. Bildnachweis:http://de.fotolia.com/s
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Weitere Informationen zum Gesundheitsrecht unter http://www.gesundheitsrecht.info/
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Autor: Assessor Stephan Koehl Datum: 04:18 15.05.2010
Sehr geehrter Herr Goßens,
schönen Dank für diese leicht verständliche Erklärung der "Kopfpauschale"!
Mit freundlichen Grüßen aus Kassel
Stephan Koehl


