Warnung vor Filesharing-Abmahnungen ohne Inkassoregistrierung, Kammergericht Berlin

Abmahnung Filesharing
02.04.2012362 Mal gelesen
Die Präsidentin des Kammergerichts Berlin warnt vor Filesharing-Abmahnungen ohne Inkassoregistrierung.

Es seien in dem für die Registrierung von Inkassodienstleistern zuständigen Dezernat im Kammergericht zahlreiche Anfragen von Bürgern eingegangen, die ein Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltsbüros Dr. Kroner und Kollegen aus München wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten hätten, heißt es in der Pressemitteilung der Präsidentin des Kammergerichts Berlin vom 20.03.2012.

Es würde sich in dem Abmahnschreiben folgende Formulierung befinden:
"Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen ist ein von der Präsidentin des Kammergerichts Berlin registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (Az. 8413 G 2 KG)".

Allerdings sei das unzutreffend, denn eine derartige Kanzlei sei dort nicht als Inkassodienstleister registriert, auch existiere das angegebene Aktenzeichen  nicht.

Es sei weder die Pressestelle noch die für das Registrierungsverfahren zuständige Fachabteilung befugt, rechtlichen Rat zum Umgang mit Forderungsschreiben von Inkassounternehmen zu erteilen. Betroffenen stünde es aber selbstverständlich frei, anwaltlichen Rat einzuholen oder Kontakt mit Beratungsstellen zu Verbraucherrechten (Verbraucherzentralen) aufzunehmen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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