Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass über seinem Internet-Anschluss das Hörbuch illegal mittels einer Tauschbörse verbreitet worden sei. Waldorf Frommer fordern den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Schadenspauschale in Höhe 619,50 Euro zu zahlen.
Abgemahnten ist anzuraten, Ruhe zu bewahren und sich nicht zu überstürzten Handlungen verleiten zu lassen. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht leichtfertigt unterschrieben werden, da die Abgemahnten lebenslänglich daran gebunden sind. Auch sollten die Abgemahnten die geforderte Summe nicht ungeprüft zahlen.
Was tun beim Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer?
Es sollte zunächst ermittel werden, ob der gemachte Vorwurf in der Form überhaupt zutrifft. Hierbei muss festgestellt werden, ob eine Täterhaftung oder Störerhaftung vorliegt. Wenn man beides nachweislich verneinen kann, kann die komplette Abmahnung zurückgewiesen werden. Im Laufe der Jahre hat sich eine unterschiedliche Rechtsprechung, insbesondere zu den Fragen Täterhaftung, Störerhaftung, Streitwerte, Anwaltsgebühren, Schadensersatz, Beweislast, etc. entwickelt. Daher kann man nicht pauschal alle Filesharing-Abmahnungen über einen Kamm scheren, sondern muss die individuellen Gegebenheiten jeden Falles berücksichtigen und mit der aktuellen Rechtsprechung abgleichen.
Gibt es Verteidigungsmöglichkeiten?
Es bestehen insbesondere dann gute Verteidigungschancen, wenn Ihr Anschluss von mehreren Personen verwendet wird. Dies ist bspw. im Familienverbund mit mehreren Erwachsenen, minderjährigen Kinder, WG / Wohngemeinschaften, Vermieter / Mieter, Mieter / Untermieter, Besuch von Bekannten und Verwandten, Mitarbeiter, etc. der Fall.